Von London kriegt man nie genug
Städtereise inkl. Flug und Übernachtung im 3*-Hotel
- Stadtrundfahrt/-gang inkl. Tower of London
- Auffahrt „The Shard“ auf 224 Meter
- Willkommensabend in einem traditionellen Pub
- viel Freizeit für eigene Entdeckungen
- Oystercard für den ÖPNV (Guthaben: 30 GBP)
- Ausflug nach Greenwich inkl. Bootsfahrt auf der Themse zubuchbar
- Ausflug nach Windsor zubuchbar
Städtereise inkl. Flug und Übernachtung im 3*-Hotel
- Stadtrundfahrt/-gang inkl. Tower of London
- Auffahrt „The Shard“ auf 224 Meter
- Willkommensabend in einem traditionellen Pub
- viel Freizeit für eigene Entdeckungen
- Oystercard für den ÖPNV (Guthaben: 30 GBP)
- Ausflug nach Greenwich inkl. Bootsfahrt auf der Themse zubuchbar
- Ausflug nach Windsor zubuchbar
Brexit hin oder her: London und seine Umgebung waren schon den alten Römern eine Reise wert und werden es uns auch in Zukunft bleiben. Weil man bei einem Besuch nicht alles sehen kann, was die Millionenmetropole zu bieten hat, fährt man am besten immer wieder hin und setzt Schwerpunkte, für die man sich viel Zeit nimmt.
Wie wäre es mal mit London von oben? Am schönsten ist der Blick über die Stadt vom höchsten Gebäude Londons, dem gläsernen Turm „The Shard“ („Die Scherbe“). In einer Höhe von 244 Metern geht der Blick bis nach Greenwich – dem Vorort an der Themse.
Dem können Sie sich bei einem der fakultativen Ausflüge mit dem Boot nähern. Hier gilt es natürlich den nullten Längengrad am Royal Observatory zu überschreiten und das berühmte Segelschiff Cutty Sark zu besuchen. Für den Hunger zwischendrin hält der fantastische Greenwich Market ein ganzes Füllhorn von frischen Spezialitäten aus der ganzen Welt bereit.
Ansonsten hält diese Reise sehr viel von dem bereit, wonach man im Urlaub am meisten sucht: viel Zeit für Müßiggang und eigene Entdeckungen in der britischen Hauptstadt. Entern Sie die Tube und machen Sie sich auf eigene Faust auf den Weg. Schlendern Sie durch Westminster und den Hyde Park, drehen Sie eine Runde im London Eye, besuchen Sie den Camden Market oder China Town, bummeln Sie durch Covent Garden und über den Piccadilly Circus oder schlendern Sie durch die vielen Museen.
Und wenn Sie lieber noch mehr Programm möchten, auch gut: dann buchen Sie den Tagesausflug nach Windsor zu - dem Ort, der als die eigentliche „Lieblingsbehausung“ der Queen galt.
Programm
1. Tag: Anreise - Stadtrundfahrt
Sie fliegen heute nach London. Am Flughafen werden Sie abgeholt und zu Ihrem Hotel gebracht. Nach dem Zimmerbezug bleibt ein wenig Zeit zum Verschnaufen oder Sie schließen sich der sz-Reiseleitung zu einer ersten Schnupperrunde durch Wembley an. Beim gemeinsamen Willkommensabendessen in einem typisch Londoner Pub lernen Sie Ihre Mitreisenden näher kennen.
2. Tag: Stadtrundfahrt mit "The Shard" - Freizeit am Nachmittag
Mit Ihrer örtlichen Reiseleitung lernen Sie die wichtigsten Sehenswürdigkeiten von London bei einer Stadtrundfahrt/-gang kennen. Dabei sehen Sie u.a. den Buckingham Palace, die St. Paul´s Cathedral und nicht zuletzt die Houses of Parliament mit Big Ben (Eintritte nicht inklusive). Sie werden ganz sicher fasziniert sein von dieser lebendigen Millionenstadt. Anschließend besichtigen Sie den Tower of London und genießen den Blick von oben vom höchsten Londoner Gebäude "The Shard". Der mit 310 m Höhe zu den höchsten Bauwerken Westeuropas zählende Wolkenkratzer befindet sich im Herzen Londons. Von der Aussichtsplattform in 244 m Höhe haben Sie einen atemberaubenden Blick auf die englische Metropole.
Der Nachmittag steht Ihnen zur freien Verfügung für eigene Entdeckungen.
3. Tag: Freizeit oder Ausflug nach Greenwich (fakultativ)
Sie haben die Wahl heute London weiter auf eigene Faust zu erkunden oder an unserem Ausflug nach Greenwich (fakultativ, vorab zubuchbar) teilzunehmen.
In diesem Fall fahren Sie mit Ihrer Reiseleitung per Metro nach Westminster. Vom Westminster Pier startet Ihre Schifffahrt auf der Themse in Richtung Greenwich. Genießen Sie London vom Wasser aus und damit einen ganz anderen Blickwinkel auf die Stadt. Es geht vorbei an einigen der wichtigsten Londoner Sehenswürdigkeiten, darunter das Riesenrad London Eye, der Tower und die Londoner Docklands.
In Greenwich angekommen, haben Sie die Gelegenheit den Greenwich Market zu besuchen. Hier finden Sie alles, was das Herz begehrt, ausgefallene Designer-Stücke, Antiquitäten, Kunsthandwerk und eine riesige Auswahl an kulinarischen Genüssen in Pubs, Restaurants und Cafés. Gemeinsam mit Ihrer Reisebegleitung erklimmen Sie den Hügel des Royal Observatory im Zentrum des Greenwich-Parks. Hier liegt Ihnen London praktisch zu Füßen. Der Blick schweift über die Docklands und hin zur Canary Wharf mit ihren beeindruckenden Hochhäusern. Der Park wurde 1997 von der UNESCO in das Weltkulturerbe aufgenommen.
Ein weiterer Besuch wird im Royal Observatory sein, wo sich der berühmte Anfangspunkt des Nullmeridians befindet. Zudem besuchen Sie die Cutty Sark, ein restauriertes Segelschiff. Der englische Tee- und Wollklipper wurde im Jahre 1869 fertiggestellt und war eines der schnellsten Segelschiffe ihrer Zeit. Liebevoll restauriert, erfahren Sie an Bord interessante Details zur Geschichte des Teehandels.
Die Rückfahrt zum Hotel treten Sie dann mit der Metro an.
4. Tag: Freizeit oder Ausflug nach Windsor (fakultativ)
Dieser Reisetag steht Ihnen komplett zur freien Verfügung. Sie können selbst entscheiden, welche der zahlreichen Sehenswürdigkeiten Sie besuchen möchten. Mit dem Ticket für die öffentlichen Verkehrsmittel können Sie den ganzen Tag die Busse, Bahnen und U-Bahnen der englischen Hauptstadt nutzen (bis das Guthaben von 30 GBP aufgebraucht ist, danach ist ein Aufladen der Karte auf eigene Kosten möglich) und so bequem zu Ihren individuellen Zielen gelangen.
Gern können Sie auch Ihren sz-Reiseleiter auf einen Ausflug nach Windsor begleiten (fakultativ, vorab zubuchbar). Erkunden Sie den malerischen Ort und besuchen Sie das Windsor Castle, das größte bewohnte Schloss der Welt und bis heute offizielle Residenz des Königshauses. Hier fand im Mai 2018 die prachtvolle Hochzeit zwischen Prinz Harry und seiner Meghan statt. Auch die wertvolle Einrichtung mit unzähligen Kunstgegenständen, die Kapelle St. George`s (sofern am Besuchstag zugänglich) sowie das eindrucksvolle Puppenhaus der Königin Mary machen den Besuch von Windsor Castle einzigartig.
Nach einem Bummel durch den Ort und wenn es die Zeit zulässt, durch das benachbarte Eton, kehren Sie am späten Nachmittag zurück nach London.
5. Tag: Heimflug
Sofern es die Rückflugzeit zulässt, verbleibt noch etwas Zeit vor der Abholung zum Flughafen für letzte Erkundungen. Ihre sz-Reiseleitung wird sich auch anbieten, etwas gemeinsam zu unternehmen. Nach erlebnisreichen Tagen in London werden Sie zum Flughafen gebracht und fliegen zurück nach Hause.
Reisedaten
- Reise/Reiseziel:
- Von London kriegt man nie genug
- Veranstalter:
- SZ-Reisen & Service GmbH
- Mindestteilnehmerzahl:
- 20
- Ungefähre Gruppengröße:
- 25
Termine
Reiseversicherung
Wir empfehlen Ihnen den sofortigen Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung (Reiserücktritt und Reiseabbruch), sowie bei Auslandsreisen eine zusätzliche private Auslandskrankenversicherung.
Wir helfen Ihnen dabei, den optimalen Versicherungsschutz für Sie zu finden. Lesen Sie sich hier alle näheren Informationen durch.
Beförderung
- Flug mit renommierter Fluggesellschaft nach London und zurück in der Economy Class (Umsteigeverbindung)
- Transfers Flughafen – Hotel – Flughafen
- Oyster-Card für den ÖPNV (gültig für den Aufenthalt im Wert von 30 Brit. Pfund)
Hotel & Verpflegung
- 4 Übernachtungen im 3*-Hotel Ibis London Wembley o.ä.
- 4 x Frühstück
- 1 Willkommensabendessen
Ausflüge & Besichtigungen
Alle in deutscher Sprache, soweit nicht anders angegeben
- Stadtrundfahrt/-gang mittels öffentlicher Verkehrsmittel
- Auffahrt "The Shard"
- Besuch und Eintritt: The Tower of London
Zusätzlich inklusive
- Aktuelle Steuern & Sicherheitsgebühren
- Einreisegebühr Großbritannien (eTA)
- 1 Reisetaschenbuch pro Buchung
- Örtliche Reiseleitung: 2. Tag
- sz-Reiseleitung
3*-Ibis Hotel London Wembley
Lage
Das beliebte Hotel liegt nahe dem Wembley-Stadion und der gleichnamigen Arena im Nordwesten Londons mit guter Anbindung an das Stadtzentrum. Nach ca. 30 Minuten Fahrt mit den öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen Sie die Innenstadt. Zudem gibt es viele Einkaufsmöglichkeiten im Umkreis des Hotels.
Zimmer
Die trendigen Zimmer bieten einen Schreibtisch, TV und einen Kaffee-/Teezubereiter sowie Bad/Dusche, WC und Föhn.
Hoteleinrichtung
Die modernen Einrichtungen des Hotels bestehen aus einer Lobby mit Rezeption, einem Restaurant und einer Sportsbar. Ein Safe steht an der Rezeption zur Verfügung. Das WLAN ist im Hotel kostenfrei.
Weitere Informationen finden Sie unter der Website: all.accor.com/hotel/3141/index.de.shtml
Zielland
Großbritannien & Nordirland
Kontinent: | Europa |
Hauptstadt: | London |
National- und Amtssprache: | Englisch |
Währungscode: | GBP |
Internationale Vorwahl: | +44 |
Polizei: | 999 |
Notarzt: | 112 |
Zeitverschiebung: | UTC +/-0 WEZ UTC +1 WESZ |
Stecker- und Adapterinformationen | Typ G (Typ D, Typ in alten Installationen) |
Essen
- Die Küche in Großbritannien verbindet Traditionsgerichte aus der Landhausküche mit internationalen Einflüssen und ist sehr vielseitig
Landestypische Gerichte:
- Baked Beans → weiße Bohnen in Tomatensoße
- Fish & Chips → Fisch und Pommes
- Sunday Roast → Sonntagsbraten
- Yorkshire Pudding → Gebäck in Pastetenform
- Pies → gefüllte Teigtaschen (süß oder herzhaft)
- Bangers and Mash → Würstchen mit Kartoffelbrei
- Crumble → mit Streuseln überbackenes Obst
Getränke
- Cream Tea → schwarzer Tee mit Milch
- Verschiedene Tee Sorten
- Bier
- Cider - Apfelwein
- Internationale Softdrinks
Infrastruktur
- Es gibt ein gut ausgebautes Inlandsflugnetz
- Die allgemeine und touristische Infrastruktur ist sehr gut ausgebaut
- In London gibt es, zusätzlich zu Taxis, Eisenbahn-, U-Bahn- und Busverbindungen
Allgemeines
- Linksverkehr
- Promillegrenze: 0,8
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
- In Pubs gibt es bestimmte Regeln. Der erste Gang sollte zur Theke führen, denn eine Bedienung kommt in den meisten Fällen nicht zum Tisch. Sofort nach der Bestellung wird bezahlt, jedoch ohne Trinkgeld. Erkenntlich zeigt man sich, indem man dem Wirt ein Bier ausgibt, das er dann später trinken kann
- Das Königshaus sollte nicht kritisiert werden, das britische Volk liebt seine Royals
- Alle Briten als Engländer zu bezeichnen, ist nicht erwünscht.
Trinkgelder
Restaurant: | 10-15% |
Hotel: | Gepäckservice: 2GBP Zimmerservice: nach eigenem Ermessen |
Taxi: | 10-15% |
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?
Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
- nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
- schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
- Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
- in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- als Vermittler agieren
- die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
- auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen
Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?
- Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren
Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
- bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
- anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen
Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen
Nützliche Links
Konsulargesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/
Anlaufstelle an deutschen Flughäfen
Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf
Geldüberweisung ins Ausland
Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen
Telefonnummern des Auswärtigen Amtes
In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.
Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung
- Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
- Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
- diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
- ehrenamtlicher Beruf
- können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
- sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
- haben eingeschränkte konsularische Befugnis
- Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden
Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen
- Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
- Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
- Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
- Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
- Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
- Die medizinische Versorgung ist sehr gut
Nicht erlaubte Medikamente:
- Empfohlen: Führen Sie bei der Einfuhr von Medikamenten einen Begleitbrief des Arztes mit sich. Dieser sollte Name, Adresse, Geburtsdatum, Beginn und Ende der Reise und Liste der mitgeführen Medizin (inkl. Dosierung & Gesamtmenge) beinhalten.
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
- Das Waffengesetz ist verhältnismäßig streng. CS-Gas, Pfefferspray, Schreckschusspistolen und vielerlei Messer sind verboten
Plastikverbot: -
Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -
Ausflugsland
Großbritannien & Nordirland
Kontinent: | Europa |
Hauptstadt: | London |
National- und Amtssprache: | Englisch |
Währungscode: | GBP |
Internationale Vorwahl: | +44 |
Polizei: | 999 |
Notarzt: | 112 |
Zeitverschiebung: | UTC +/-0 WEZ UTC +1 WESZ |
Stecker- und Adapterinformationen | Typ G (Typ D, Typ in alten Installationen) |
Essen
- Die Küche in Großbritannien verbindet Traditionsgerichte aus der Landhausküche mit internationalen Einflüssen und ist sehr vielseitig
Landestypische Gerichte:
- Baked Beans → weiße Bohnen in Tomatensoße
- Fish & Chips → Fisch und Pommes
- Sunday Roast → Sonntagsbraten
- Yorkshire Pudding → Gebäck in Pastetenform
- Pies → gefüllte Teigtaschen (süß oder herzhaft)
- Bangers and Mash → Würstchen mit Kartoffelbrei
- Crumble → mit Streuseln überbackenes Obst
Getränke
- Cream Tea → schwarzer Tee mit Milch
- Verschiedene Tee Sorten
- Bier
- Cider - Apfelwein
- Internationale Softdrinks
Infrastruktur
- Es gibt ein gut ausgebautes Inlandsflugnetz
- Die allgemeine und touristische Infrastruktur ist sehr gut ausgebaut
- In London gibt es, zusätzlich zu Taxis, Eisenbahn-, U-Bahn- und Busverbindungen
Allgemeines
- Linksverkehr
- Promillegrenze: 0,8
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
- In Pubs gibt es bestimmte Regeln. Der erste Gang sollte zur Theke führen, denn eine Bedienung kommt in den meisten Fällen nicht zum Tisch. Sofort nach der Bestellung wird bezahlt, jedoch ohne Trinkgeld. Erkenntlich zeigt man sich, indem man dem Wirt ein Bier ausgibt, das er dann später trinken kann
- Das Königshaus sollte nicht kritisiert werden, das britische Volk liebt seine Royals
- Alle Briten als Engländer zu bezeichnen, ist nicht erwünscht.
Trinkgelder
Restaurant: | 10-15% |
Hotel: | Gepäckservice: 2GBP Zimmerservice: nach eigenem Ermessen |
Taxi: | 10-15% |
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?
Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
- nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
- schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
- Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
- in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- als Vermittler agieren
- die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
- auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen
Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?
- Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren
Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
- bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
- anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen
Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen
Nützliche Links
Konsulargesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/
Anlaufstelle an deutschen Flughäfen
Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf
Geldüberweisung ins Ausland
Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen
Telefonnummern des Auswärtigen Amtes
In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.
Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung
- Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
- Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
- diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
- ehrenamtlicher Beruf
- können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
- sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
- haben eingeschränkte konsularische Befugnis
- Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden
Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen
- Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
- Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
- Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
- Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
- Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
- Die medizinische Versorgung ist sehr gut
Nicht erlaubte Medikamente:
- Empfohlen: Führen Sie bei der Einfuhr von Medikamenten einen Begleitbrief des Arztes mit sich. Dieser sollte Name, Adresse, Geburtsdatum, Beginn und Ende der Reise und Liste der mitgeführen Medizin (inkl. Dosierung & Gesamtmenge) beinhalten.
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
- Das Waffengesetz ist verhältnismäßig streng. CS-Gas, Pfefferspray, Schreckschusspistolen und vielerlei Messer sind verboten
Plastikverbot: -
Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -
PDF-Downloads
Länder-InformationAusführliche Einreisebestimmungen:
Ausführliche Einreisebestimmungen finden Sie .
Wichtiger Hinweis zur Einreise nach Großbritannien:
Für die Einreise ist zwingend ein maschinenlesbarer Reisepass erforderlich, der bis zum Ende der Reise gültig sein muss. Der Personalausweis wird nicht mehr als Reisedokument für EU-Bürger anerkannt.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige (Reisedokumente / Visum / Impfung):
Deutsche Staatsangehörige benötigen für diese Reise gültige Ausweisdokumente. Die Reise kann sonst nicht angetreten werden!
Je nach Reiseland kann es sein, dass ein Visum erforderlich ist. In einigen Ländern sind ggf. auch Impfvorschriften zu beachten. Ausführliche Einreisebestimmungen finden Sie online bei der jeweiligen Reise unter der Rubrik „Länder“. Außerdem erhalten Sie diese Infos auch in Ihren zugesandten Reise-Vertragsunterlagen.
Wir empfehlen Ihnen dringend, sich schon vor der Buchung einer Reise über Ihre Einreisebestimmungen zu informieren. Bitte erkundigen Sie sich dabei auch über mögliche Bearbeitungszeiten für ggf. benötigte Visa, um eine rechtzeitige Bearbeitung vor Abreise zu gewährleisten sowie über notwendige Impfungen.
Bitte beachten Sie, dass seit dem 26. Juni 2012 jedes Kind, welches ins Ausland reist, unabhängig vom Alter ein eigenes Reisedokument benötigt. Eintragungen im Reisepass der Eltern werden nicht mehr anerkannt. Bitte beantragen Sie das notwendige Reisedokument bei den zuständigen Behörden.
Einreisebestimmungen für nicht-deutsche Staatsangehörige (Reisedokumente / Visum / Impfung):
Falls Personen ohne deutsche bzw. mit nicht ausschließlich deutscher Staatsbürgerschaft mitreisen, beachten Sie bitte, dass in diesem Fall andere bzw. gesonderte Einreisebestimmungen für Ihr gewähltes Reiseland gelten können. Hierüber geben die jeweiligen Auslandsvertretungen bzw. zuständigen Konsulate entsprechend Auskunft. Wir empfehlen Ihnen dringend, sich schon vor der Buchung einer Reise über Ihre Einreisebestimmungen zu informieren. Bitte erkundigen Sie sich dabei auch über mögliche Bearbeitungszeiten für ggf. benötigte Visa, um eine rechtzeitige Bearbeitung vor Abreise zu gewährleisten.
Sollten Sie in diesem Zusammenhang Fragen haben, helfen wir Ihnen gerne weiter. Bitte kontaktieren Sie uns unter unserer kostenfreien Service-Hotline 0800 250 00 00 (Mo-Fr 9-19 Uhr).
Hinweis zum Reisepass
Bitte stellen Sie in jedem Fall sicher, dass Sie spätestens 10 Wochen vor Antritt der Reise über einen gültigen Reisepass verfügen, von dem Sie uns eine Passkopie zukommen lassen können.
Absagefrist durch den Reiseveranstalter sz-Reisen & Service GmbH:
Falls die Mindesteilnehmerzahl für Ihren Reisetermin nicht erreicht werden sollte, behält sich sz-Reisen vor, bis spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt (bei Tagesfahrten bis zu 2 Wochen) die Reise abzusagen bzw. vom Reisevertrag zurückzutreten. Weitere Informationen hierzu finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen SZ-Reisen & Service GmbH unter §7.
sz-Reisen und momento by sz-Reisen sind Marken der sz-Reisen & Service GmbH
Hinweis zu den Ausflügen:
Alle Ausflüge und Führungen finden in deutscher Sprache statt, soweit nichts anderes angegeben ist. Bitte beachten Sie, dass sich die angegebene Reihenfolge der Ausflüge ändern kann.
Hinweis für Menschen mit eingeschränkter Mobilität:
Unsere Reisen sind nicht geeignet für Gäste mit eingeschränkter Mobilität. sz-Reisen sind meistens Reisen in Bewegung: Um alle Besichtigungen, Rundgänge und Ausflüge in vollem Umfang miterleben zu können, sollten Sie „gut zu Fuß“ sein. Auch so manch ein Hotel ist noch nicht auf Rollatoren oder weitergehende Mobilitätsbeschränkungen eingestellt. Daher sind unsere Reisen für schwer gehbehinderte Gäste sowie für Gäste im Rollstuhl oder mit starker Sehbehinderung nicht geeignet (auch Gehörlosigkeit oder allg. Reisebehinderung).
Im Zweifel können wir vorab für Sie prüfen, ob eine Teilnahme möglich ist. Bitte fragen Sie uns vor der Buchung, ob diese Reise für Sie geeignet ist. Wir beraten Sie gern unter unserer kostenlosen Service-Hotline 0800 250 00 00 (Mo-Fr 9-19 Uhr).
Gut zu Fuß:
Bei dieser Reise werden u.a. längere Strecken gelaufen. Sie sollten also "gut zu Fuß" sein. Wir empfehlen Ihnen außerdem bequeme und feste Schuhe für diese Ausflüge.
Zahlung & Reiserücktritt bei SZ-Reisen:
Ausführliche Informationen zu Zahlung und zum Reiserücktritt finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen SZ-Reisen & Service GmbH unter § 2. + 5. + 7. + 8.
Hinweis bei Hotelaufenthalt:
Bei der Hotelkategorie handelt es sich um eine Veranstalterbewertung, die auch von den örtlichen Kategorie abweichen kann.