Urlaub auf Rügen: IFA Ferienpark in Binz

Binz ©Urban Ruths, Kurverwaltung Ostseebad Binz, www.ostseebad-binz.de
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Routenkarte ©www.stepmap.de
Badespass in der Ostsee
Badespass in der Ostsee ©Werk3-Agentur für Werbung und PR Tourismusverband Mecklenburg-Vorpommern
Kurhaus im Ostseebad Binz
Kurhaus im Ostseebad Binz ©Torsten Krüger -Tourismusverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. 2011 Alle Rechte vorbehalten
Stubbenkammer
Stubbenkammer ©Frank Neumann Tourismusverband Mecklenburg Vorpommern e.V
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Badespass in der Ostsee
Kurhaus im Ostseebad Binz
Stubbenkammer

Entspannung auf Deutschlands größter Insel

  • Ihr Hotel liegt direkt an der Strandpromenade
  • Täglich 1 Tischgetränk zum Abendessen inklusive
  • Eintritt in das tropische Erlebnisbad "Vitamar" 
Buchungscode: DE-RU06

Entspannung auf Deutschlands größter Insel

  • Ihr Hotel liegt direkt an der Strandpromenade
  • Täglich 1 Tischgetränk zum Abendessen inklusive
  • Eintritt in das tropische Erlebnisbad "Vitamar" 
Buchungscode: DE-RU06

Rügen, Deutschlands größte Insel, ist berühmt für endlose Strände, Buchenwälder, Kreidefelsen und Seebäder. Binz ist das größte Seebad der Insel Rügen und liegt an einer der zauberhaftesten Buchten, der Prorer Wiek. Flankiert von den weitläufigen Waldgebieten der Schmalen Heide und der Granitz, schmiegt sich der Ort im Westen an das schilfumsäumte Ufer des Schmachter Sees, während er im Osten der Ostsee zugewandt ist.

Die geschützte Lage, der breite, feinsandige Strand, der steinfreie Meeresgrund und die schwache Brandung machen Binz zu einem beliebten Badeparadies. Einzigartig wie in keinem anderen Seebad der Insel zeigt sich hier die Bäderarchitektur. Die verspielten Ornamente und Rosetten an den Villen sowie die Türmchen und Erker sind zum Synonym für Binz geworden. Aufgereiht wie eine Perlenkette zieren sie die 3,2 km lange Strandpromenade, die zum Verweilen und Flanieren einlädt. Den Mittelpunkt der Promenade bilden das Kurhaus, der Konzertplatz mit dem Pavillon, den Pergolen und Wandelhallen sowie die Seebrücke.

Programm

1. Tag: Anreise

Freuen Sie sich auf eine erholsame Zeit in einer der beliebtesten Urlaubsregionen. Ihr moderner Reisebus bringt Sie bequem in das 3*-IFA Rügen Hotel & Ferienpark nach Binz.

2.-7. Tag: Urlaub pur

Genießen Sie Ihren Urlaub in einer unserer beliebtesten Ferienanlagen auf Rügen. Sie können das vielfältige Unterhaltungsprogramm, welches ganzjährig im Hotel angeboten wird nutzen oder einfach entspannt am Strand liegen. Natürlich bietet Binz als ihr Urlaubsort ebenfalls unzählige Möglichkeiten, um Ihren Urlaub abwechslungsreich zu gestalten.

8. Tag: Heimreise

Nach einer erholsamen und abwechslungsreichen Zeit fahren Sie heute wieder zurück in Ihre Heimat.

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» Für diese Reise stehen im Moment keine Termine zur Verfügung.

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Beförderung

  • Haustürtransfer in ausgewählten Regionen
  • Fahrt im modernen Reisebus

Hotel & Verpflegung

  • 7 Übernachtungen im 3*-IFA Rügen Hotel & Ferienpark im Ostseebad Binz
  • 7 x Frühstück
  • 7 x Abendessen als kalt-warmes Büfett
  • 1 Tischgetränk zum Abendessen (Bier, Wein, alkoholfrei)

Zusätzlich inklusive

  • Eintritt in das Erlebnisbad "Vitamar"
  • Unterhaltungsprogramm im Hotel
  • sz-Reisebegleitung bei An- und Abreise
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IFA Rügen Hotel & Ferienpark im Ostseebad Binz

Lage

Ihr Urlaubshotel liegt direkt an der Strandpromenade von Binz, einem der ältesten und traditionsreichsten Seebäder der Insel Rügen, ca. 20 Gehminuten vom Stadtzentrum entfernt.

Zimmer

Die großzügigen Zimmer bzw. Appartements, alle ausgestattet mit Bad oder Dusche/WC, Föhn, Telefon, TV, teiweise Balkon, sind stilvoll und komfortabel eingerichtet und in jedem der drei zum Komplex gehörenden Häuser bequem per Lift erreichbar.

Hoteleinrichtungen

Der wohl größte Wintergarten der Insel Rügen, das „Vitarium“, erstreckt sich auf ca. 3.000 m² in südländischem Flair. Hier treffen sich Gäste zu Tanz und Erlebnis bei guter Stimmung auf der „Plaza“. Weiterhin finden Sie abwechslungsreiche Attraktionen für Spiel, Sport und Spaß im Erlebnisbereich. Die vielseitige Saunalandschaft (kostenpflichtig) mit Finnischer Sauna, Dampfsauna, Rasulbad und Sanarium bietet Ihnen einen umfangreichen Einstieg für Ihr Wohlbefinden. Im tropischen Erlebnisbad „Vitamar“ wird für die Kleinen und ihre Eltern Vergnügen groß geschrieben. WLAN kostenfrei im Hotel! 

Die allgemeine Nutzbarkeit einiger Einrichtungen ist nicht Leistungsbestandteil. Bitte beachten Sie, dass es aufgrund offizieller Anforderungen bezüglich der Corona-Pandemie zu Einschränkungen bei den Dienstleistungen des Hotels kommen kann. Laut Hotel werden keine Anwendungen (wie Massagen) im Wellnessbereich angeboten, bzw. ist vor Ort keine Buchung möglich. Alle wichtigen Informationen finden Sie unter: 

www.ifa-ruegen-hotel.com

IFA Rügen Hotel & Ferienpark im Ostseebad Binz
IFA Rügen Hotel & Ferienpark im Ostseebad Binz ©IFA Ferienpark
Erlebnisbad
Erlebnisbad ©IFA Ferienpark
IFA Rügen Hotel & Ferienpark im Ostseebad Binz Restaurant
IFA Rügen Hotel & Ferienpark im Ostseebad Binz Restaurant ©IFA Ferienpark
IFA Rügen Hotel & Ferienpark im Ostseebad Binz Vitarium
IFA Rügen Hotel & Ferienpark im Ostseebad Binz Vitarium ©IFA Ferienpark
IFA Rügen Hotel & Ferienpark im Ostseebad Binz
Erlebnisbad
IFA Rügen Hotel & Ferienpark im Ostseebad Binz Restaurant
IFA Rügen Hotel & Ferienpark im Ostseebad Binz Vitarium
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Zielland

Deutschland

Kontinent: Europa
Hauptstadt: Berlin
National- und Amtssprache: Deutsch
Währungscode: EUR
Internationale Vorwahl: +49
Polizei: 110
Notarzt: 112
Zeitverschiebung:

UTC +1 MEZ

UTC +2 MESZ

Stecker- und Adapterinformationen Typ C, Typ F

Essen

  • Die deutsche Küche ist multikulturell und bietet viele regionale sowie internationale Speisen
  • Die typisch deutsche Küche unterscheidet sich von Region zu Region
  • Häufig verwendete Lebensmittel: Fleisch, Wurst, Fisch, Kartoffeln, Nudeln und Gemüse 

Landestypische Gerichte

  • Schnitzel → dünn geschnittenes, knochenfreies Fleischstück, als Beilage gibt es häufig Pommes Frites oder Bratkartoffeln
  • Schweinshaxn → gegrillt, gekocht oder gebraten, teilweise auch paniert. Beilagen sind häufig Sauerkraut/Rotkohl und Knödel
  • Königsberger Klopse → Hackfleischbällchen, die in Salzwasser gegart werden und in einer hellen Mehlschwitze mit Kapern gericht werden. Dazu gibt es meistens Salzkartoffeln
  • Rouladen → meist Rindfleischscheiben mit Gewürzgurken, Speck und einem Stück Weißbrot belegt, welche anschließend eingerollt werden. Dazu gibt es meistens eine dunkle Soße

Getränke

  • Bier → viele unterschiedliche regionale Biersorten
  • Weine
  • Internationale Softdrinks
  • Schnäpse aller Art

Infrastruktur

  • Sehr gute touristische und allgemeine Infrastruktur
  • Gut ausgebautes Straßennetzwerk sowie Zugverbindungen sind vorhanden
  • In größeren Städten gibt es U- und Straßenbahnlinien
  • In kleineren Städten fahren regelmäßig öffentliche Busse 
  • Der Inlansdsflugverkehr ist abgedeckt

Allgemeines

  • Rechtsverkehr
  • Promillegrenze: 0,5 (Bei Fahranfängern, die weniger als drei Jahre Fahrerfahrung haben oder unter 21 Jahren sind gilt die Promillegrenze: 0,0); (Radfahrer haben eine Alkoholgrenze von 1,6, sofern diese nicht in Unfälle verwickelt sind)
  • Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen

Führerschein

Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld. 

Taxi

Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen. 

  • Zur Begrüßung gibt man sich die Hand
  • Mitgebrachte Blumensträuße werden immer ausgewickelt überreicht, dabei sind rote Rosen ausschließlich für den Partner bestimmt

Trinkgelder

Restaurant: 5-10%
Hotel: nach eigenem Ermessen
Taxi: 10%

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?

Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
  • nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
  • schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
    • Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
  • in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • als Vermittler agieren
  • die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
  • auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen

Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?

  • Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren

Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
  • bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
  • anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen

Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen

Nützliche Links

Konsulargesetz

http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/

Anlaufstelle an deutschen Flughäfen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006350/e344891d165455976fc40c53e2c668ce/serviceanlaufstellen-data.pdf

Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf

Geldüberweisung ins Ausland

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006348/a20fee2c15d3d6eb0a6b72afcc132fcd/serviceueberweisung-data.pdf

Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/199314/04f2f74f302c2a112fbe3ea0953abaa9/dtauslandsvertretungenliste-data.pdf

Telefonnummern des Auswärtigen Amtes

In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.

Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung

  • Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
  • Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
    • diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
    • ehrenamtlicher Beruf
    • können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
    • sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
    • haben eingeschränkte konsularische Befugnis
  • Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden

Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen

  • Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
    • Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
  • Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
  • Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
  • Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
  • Die medizinische Versorgung ist in allen Teilen des Landes sehr gut

Nicht erlaubte Medikamente: -

Allgemeiner Hinweis: 

  • Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
  • Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
  • Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit

Plastikverbot: -

Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -

PDF-Downloads

 Länder-Information
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Hinweis zu den Kinderfestpreisen:

Bitte beachten Sie, dass die Kinderfestpreise nur in Zusammenhang mit der Buchung von mindestens einer vollzahlenden Person gültig sind. Bei der Buchung eines Vollzahlers mit Kind/Kindern bis einschließlich 6 Jahren muss für den Vollzahler der Einzelzimmerzuschlag erhoben werden. Bei Buchung von zwei Vollzahlern mit Kind(ern) bzw. bei Buchung von Kindern über 6 Jahre, entfällt dieser Zuschlag.

Kurtaxe:

Die ortsübliche Kurtaxe in Höhe von derzeit 3,40 € p. P./Tag für alle Personen ab 3 Jahre ist bei Buchung zu entrichten. 

Hotel: Die allgemeine Nutzbarkeit einiger Einrichtungen ist nicht Leistungsbestandteil!

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige (Reisedokumente / Visum / Impfung):

Deutsche Staatsangehörige benötigen für diese Reise gültige Ausweisdokumente. Die Reise kann sonst nicht angetreten werden!
Je nach Reiseland kann es sein, dass ein Visum erforderlich ist. In einigen Ländern sind ggf. auch Impfvorschriften zu beachten. Ausführliche Einreisebestimmungen finden Sie online bei der jeweiligen Reise unter der Rubrik „Länder“. Außerdem erhalten Sie diese Infos auch in Ihren zugesandten Reise-Vertragsunterlagen.
Wir empfehlen Ihnen dringend, sich schon vor der Buchung einer Reise über Ihre Einreisebestimmungen zu informieren. Bitte erkundigen Sie sich dabei auch über mögliche Bearbeitungszeiten für ggf. benötigte Visa, um eine rechtzeitige Bearbeitung vor Abreise zu gewährleisten sowie über notwendige Impfungen.
Bitte beachten Sie, dass seit dem 26. Juni 2012 jedes Kind, welches ins Ausland reist, unabhängig vom Alter ein eigenes Reisedokument benötigt. Eintragungen im Reisepass der Eltern werden nicht mehr anerkannt. Bitte beantragen Sie das notwendige Reisedokument bei den zuständigen Behörden.

Einreisebestimmungen für nicht-deutsche Staatsangehörige (Reisedokumente / Visum / Impfung):

Falls Personen ohne deutsche bzw. mit nicht ausschließlich deutscher Staatsbürgerschaft mitreisen, beachten Sie bitte, dass in diesem Fall andere bzw. gesonderte Einreisebestimmungen für Ihr gewähltes Reiseland gelten können. Hierüber geben die jeweiligen Auslandsvertretungen bzw. zuständigen Konsulate entsprechend Auskunft. Wir empfehlen Ihnen dringend, sich schon vor der Buchung einer Reise über Ihre Einreisebestimmungen zu informieren. Bitte erkundigen Sie sich dabei auch über mögliche Bearbeitungszeiten für ggf. benötigte Visa, um eine rechtzeitige Bearbeitung vor Abreise zu gewährleisten.
Sollten Sie in diesem Zusammenhang Fragen haben, helfen wir Ihnen gerne weiter. Bitte kontaktieren Sie uns unter unserer kostenfreien Service-Hotline 0800 250 00 00 (Mo-Fr 9-19 Uhr).

Absagefrist durch den Reiseveranstalter sz-Reisen & Service GmbH:

Falls die Mindesteilnehmerzahl für Ihren Reisetermin nicht erreicht werden sollte, behält sich sz-Reisen vor, bis spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt (bei Tagesfahrten bis zu 2 Wochen) die Reise abzusagen bzw. vom Reisevertrag zurückzutreten. Weitere Informationen hierzu finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen SZ-Reisen & Service GmbH unter §7.

sz-Reisen und momento by sz-Reisen sind Marken der sz-Reisen & Service GmbH

Hinweis für Menschen mit eingeschränkter Mobilität:

Unsere Reisen sind nicht geeignet für Gäste mit eingeschränkter Mobilität. sz-Reisen sind meistens Reisen in Bewegung: Um alle Besichtigungen, Rundgänge und Ausflüge in vollem Umfang miterleben zu können, sollten Sie „gut zu Fuß“ sein. Auch so manch ein Hotel ist noch nicht auf Rollatoren oder weitergehende Mobilitätsbeschränkungen eingestellt. Daher sind unsere Reisen für schwer gehbehinderte Gäste sowie für Gäste im Rollstuhl oder mit starker Sehbehinderung nicht geeignet (auch Gehörlosigkeit oder allg. Reisebehinderung).
Im Zweifel können wir vorab für Sie prüfen, ob eine Teilnahme möglich ist. Bitte fragen Sie uns vor der Buchung, ob diese Reise für Sie geeignet ist. Wir beraten Sie gern unter unserer kostenlosen Service-Hotline 0800 250 00 00 (Mo-Fr 9-19 Uhr).

Zahlung & Reiserücktritt bei SZ-Reisen:

Ausführliche Informationen zu Zahlung und zum Reiserücktritt finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen SZ-Reisen & Service GmbH unter § 2. + 5. + 7. + 8.

Hinweis bei Hotelaufenthalt:

Bei der Hotelkategorie handelt es sich um eine Veranstalterbewertung, die auch von den örtlichen Kategorie abweichen kann.

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