Skandinavien: 4 Nordlichter im schönsten Outfit
Unterwegs in traumhafter Natur zwischen vier skandinavischen Hauptstädten
- Dänemark, Schweden, Finnland, Norwegen
- Kopenhagen, Stockholm, Helsinki, Oslo
- Nordkap & Lofoten
Unterwegs in traumhafter Natur zwischen vier skandinavischen Hauptstädten
- Dänemark, Schweden, Finnland, Norwegen
- Kopenhagen, Stockholm, Helsinki, Oslo
- Nordkap & Lofoten
Auf dieser Rundreise präsentiert sich Skandinavien in betörendem Gewand. Sie durchreisen das Schönste des Nordens und erleben unfassbare Naturschauspiele sowie die Highlights der skandinavischen Städte. Ein feiner Mix, der die Faszination vierer Länder vor Ihnen ausbreitet: Norwegen, Finnland, Dänemark und Schweden.
Zunächst erleben Sie Kopenhagen als Weltstadt mit ganz besonderem Charme. Bald darauf erreichen Sie Schwedens Hauptstadt Stockholm, die zu den schönsten Metropolen der Welt zählt und die vor allem im Sommer mit ihrem Mix aus Natur und Lebendigkeit begeistert. Als nächstes begrüßt Sie Finnland mit seinen weitläufigen Seen- und Waldlandschaften. Hier freuen sich die Samen mitsamt ihren Rentieren auf Ihren Besuch, denn Fremde bieten in der sonst unberührten Natur eine willkommene Abwechslung. Dagegen erscheint die Hauptstadt Helsinki als enormer Kontrast. In Architektur, Design und Kultur zeigen die Finnen, was sie drauf haben – auch als nordische Frohnaturen. Stimmungsvoll überschreiten Sie den Polarkreis und stellen am nördlichsten Punkt Europas fest, dass dies nicht das Ende der Welt ist. Die bunten Fischerdörfer auf den Lofoten leuchten mit dem Sonnenlicht Norwegens um die Wette. Postkartenmotive herrlicher Fjordlandschaften und steiler Gebirgswände begleiten Sie. Beim Schlusslicht Oslo gilt es, kulturelle Schätze aufzuspüren und zu heben.
Eine Vier-Länder-Reise mit einzigartigen Naturszenen und Kulturschätzen – passgenau auf Menschen zugeschnitten, die die Abwechslung mögen.
Programm
1. Tag: Anreise - Rostock - Kopenhagen
Im bequemen Reisebus fahren Sie nach Rostock und setzen mit der Scandlines-Fähre nach Dänemark über.
Von Gedser geht es weiter über die Inseln Falster und Seeland in die dänische Hauptstadt Kopenhagen. Sie übernachten im Raum Kopenhagen.
2. Tag: Kopenhagen - Jönköping/Vätternsee
Nach dem Frühstück starten Sie gut gestärkt zu Ihrer Stadtrundfahrt durch Kopenhagen. Die dänische Hauptstadt hat viel zu bieten mit ihren prachtvollen Bauten, schönen Plätzen, unzähligen Kirchen, der Kleinen Meerjungfrau und Schloss Amalienborg. Lassen Sie sich überraschen von dieser jung gebliebenen, pulsierenden Metropole und erfahren Sie, warum Kopenhagen bereits mehrfach zur lebenswertesten Stadt der Welt gewählt wurde.
Mittags setzen Sie Ihre Reise fort und überqueren die beeindruckende Öresundbrücke. In Schweden angekommen geht es weiter nach Jönköping, das idyllisch am Vätternsee liegt. Stadt und See ergeben eine idyllische Einheit und laden zu einem Spaziergang nach dem Abendessen ein.
3. Tag: Jönköping/Vätternsee - Stockholm
Sie reisen weiter in nordöstlicher Richtung durch die malerische schwedische Landschaft und erreichen die Hauptstadt Stockholm. Freuen Sie sich auf eine Stadtrundfahrt durch eine der schönsten Städte der Welt, bei der die mittelalterliche Altstadt und das Rathaus mit dem goldenen Saal die Höhepunkte bilden. Weltbekannt ist das Stockholmer Rathaus aufgrund der alljährlichen Feierlichkeiten zur Nobelpreisverleihung. Die so wunderschön auf 14 Inseln gelegene Hauptstadt Schwedens ist einerseits modern und lebendig, andererseits auch sehr romantisch und gemütlich. In welchem Teil der Stadt man sich auch befindet, die Natur mit ihren großen Parks und Grünanlagen ist nie weit entfernt.
Im Anschluss erwartet Sie mit dem Besuch des Vasa-Museums ein besonderer Höhepunkt maritimer Geschichte. Im meistbesuchten Museum Skandinaviens können Sie das fast vollständig erhaltene, auf seiner Jungfernfahrt 1628 versunkene Kriegsschiff Vasa sowie dessen Geschichte kennenlernen.
Am Abend steigen Sie auf das Fährschiff, das Sie in der Nacht von Schweden nach Finnland bringt.
4. Tag: Turku - Helsinki - Lahti - Jyväskylä
Am Morgen erreichen Sie die finnische Hafenstadt Turku und reisen weiter nach Helsinki. Die Hauptstadt Finnlands liegt direkt am Meer und ist durch eine außergewöhnliche Architektur geprägt. Auf einer Stadtrundfahrt lernen Sie die Sehenswürdigkeiten, wie das Rathaus, den Dom, den Senatsplatz, das Sibelius-Monument, das Olympiagebäude mit dem Paavo-Nurmi-Denkmal sowie das Parlamentsgebäude und die Orthodoxe Kirche kennen.
Am Nachmittag fahren Sie vorbei an Lahti, einem bedeutenden Zentrum des nordischen Skisports und erleben eine idyllische Fahrt durch die malerische Seenlandschaft Finnlands.
Sie erreichen am Nordende des Sees Päijänne den Ort Jyväskylä, wo Sie übernachten.
5. Tag: Jyväskylä - Rovaniemi - Luosto
Nach dem Frühstück geht Ihre Fahrt weiter durch das Land der tausend Seen, das in Wirklichkeit insgesamt 188.000 Seen und 647 Flüsse hat. Sie passieren die Städte Viitasaari, Pulkkila und Oulu.
Wenn man sich in Finnland befindet, ist der Besuch beim Weihnachtsmann obligatorisch. Nur wenige Kilometer nördlich von Rovaniemi, der Hauptstadt Finnisch-Lapplands, verläuft der Polarkreis, den Sie überqueren. Unweit der Stadt ist "Joulupukki" zu Hause. Er ist nach Ansicht der Finnen der einzig wahre und echte Weihnachtsmann. Sie können das Weihnachtsmanndorf mit seinen zahlreichen Läden besuchen und einen Gruß mit dem Stempel des Weihnachtsmann-Postamtes verschicken. Stellen Sie sich die Gesichter Ihrer Familie vor, wenn sie am Jahresende Ihre Weihnachtspost aus Lappland vom Weihnachtsmann persönlich erhalten, nachdem Sie selbst schon vor einigen Monaten von Ihrer erlebnisreichen Reise aus Skandinavien zurückgekehrt sind.
Sie fahren weiter durch Finnisch-Lappland nach Luosto Ihrem nächsten Übernachtungsort.
6. Tag: Luosto - Honningsvåg - Nordkap
Auf der letzten Etappe zum nördlichsten Punkt Europas durchqueren Sie Finnlands schöne Natur und passieren den Inarisee. Dieser heilige See der Samen hat mehr als 3.000 Inseln.
Durch einen Tunnel gelangen Sie nach Honningsvåg, Ihrem heutigen Übernachtungsort.
Am Abend erwartet Sie ein Ausflug zum Nordkap, wo Sie bei gutem Wetter eine unvergessliche Aussicht über das nördliche Eismeer haben. Das Nordkap ist seit Jahrhunderten ein begehrtes Reiseziel. Bummeln Sie durch die Nordkaphalle, die einen Souvenir-Shop, ein Postamt, Restaurants und eine Grotten-Bar beherbergt. Sehr empfehlenswert ist der Nordkap-Panoramafilm, der Sie auf eine Reise durch die vier Jahreszeiten am Nordkap mitnimmt und Ihnen eine faszinierende Landschaft voller Licht und Kontraste zeigt. Zu sehen ist dabei der arktische blaue Winter, in dem das Nordlicht den Himmel erhellt und der Sommer mit der Mitternachtssonne, die über dem endlosen Meer steht. Danach kehren Sie zu Ihrem Hotel zurück.
7. Tag: Honningsvåg - Tromsø
Nach dem Frühstück geht die Fahrt in den Süden über die waldlose Halbinsel Sennalandet in Richtung Alta.
Auf der Küstenstraße fahren Sie weiter vorbei an Olderdalen, überqueren den Lyngenfjord und den Ullsfjord mit der Fähre und erreichen am Abend Tromsø, die größte Stadt im Norden Norwegens. Hier befindet sich die markanteste moderne Kirche des Nordens, die berühmte Eismeerkathedrale. Sie übernachten in einem Hotel in der Stadt.
8. Tag: Tromsø - Bootsfahrt in den Trollfjord (fakultativ) - Svolvær
Heute erreichen Sie die Hauptstadt der Lofoten, Svolvær. Dort haben Sie die Möglichkeit eine Bootsfahrt (fakultativ) durch den beeindruckenden Trollfjord zu machen, dessen Name sich von Trollen ableitet, den Zauberwesen der nordischen Mythologie. Der Trollfjord ist ein zwei Kilometer langer Seitenarm des Raftsunds, der sich zwischen den norwegischen Inselgruppen der Lofoten und der Vesterålen befindet und einer der eindrucksvollsten Fjorde Norwegens ist. Die Einmündung des Trollfjordes ist nur 100 Meter breit, im weiteren Verlauf erweitert sich der Fjord bis auf eine maximale Breite von 800 Metern. Er wird an drei Seiten durch 1000 Meter hohe Felsen begrenzt, die senkrecht aus dem klaren Wasser ragen.
Zurück in Svolvær angekommen werden Sie bereits im Hotel zum Abendessen und zur Übernachtung erwartet.
9. Tag: Lofotenfahrt
Lassen Sie sich heute mitnehmen auf eine traumhafte Fahrt über die Inselkette der Lofoten. Kleine Fischerdörfchen und hohe, bizarr ansteigende Felsen neben smaragdgrünem, in der Sonne leuchtendem Wasser und weiße Sandstrände sind ein unvergessliches Erlebnis. Ihre örtliche Reiseleitung möchte ihre Begeisterung mit Ihnen teilen und führt Sie an Orte, die nicht jeder Tourist zu sehen bekommt.
10. Tag: Svolvær - Polarkreis - Mo i Rana
Nach dem Frühstück verlassen Sie die Lofoten mit einer Fähre, die Sie auf das Festland zurück bringt.
Durch schöne und zerklüftete Fjordlandschaften fahren Sie weiter zu Norwegens viertgrößtem Nationalpark Saltfjellet-Svartisen mit seinem Polarkreiszentrum (Eintritt fakultativ).
Nachdem Sie erneut den Polarkreis passiert haben erreichen Sie Ihren heutigen Übernachtungsort Mo i Rana. Der größte Ort Helgelands liegt direkt an einem Fjord am Fuße des Berges Mofjell.
11. Tag: Mo i Rana - Grong - Trondheim
Auf Ihrer heutigen Fahrt geht es weiter in Richtung Süden über Mosjøen, durch das von bewaldeten Bergen umrahmte, von schönen Seen und Gebirgsflüssen durchzogene Namdal nach Grong.
Bei Ihrer Weiterreise durchqueren Sie die Provinz Trøndelag und erreichen am frühen Abend Trondheim. Von Bergen eingerahmt liegt Norwegens ehemalige Hauptstadt malerisch am Fjord. Die Stadt beeindruckt mit ihrer schmucken, oft aus Holzhäusern im Trøndelag-Stil bestehenden Altstadt und ihrem Wahrzeichen, dem imposanten Nidarosdom. Sie übernachten in Trondheim.
12. Tag: Trondheim - Lillehammer - Oslo
Nach dem Frühstück geht Ihre Fahrt vorbei an Oppdal zum großartigen Dovregebirge. Über das kaum bewohnte Dovrefjell mit seiner einprägsamen Tundra-Landschaft erreichen Sie Dombås.
Der Weg nach Lillehammer führt Sie durch das naturschöne Gudbrandsdal. Es ist seit jeher eine Lebensader des Landes, wichtigste Verbindung zwischen dem Süden Norwegens und den nördlichen Landesteilen. Einst verlief an diesem Ort der Königsweg von Oslo nach Trondheim.
Bevor Sie die Olympiastadt erreichen, kommen Sie in Ringebu zu einer der wenigen Original-Stabkirchen Norwegens (Eintritt fakultativ), die alle zum Weltkulturerbe gehören und wahre Meisterwerke mittelalterlicher Holzbaukunst sind.
Lillehammer wird neben der schönen Altstadt durch die Olympiastätten von 1994 geprägt, welche heute noch zu den gefragtesten internationalen Wettkampfstätten Europas gehören.
Vorbei am Mjøsasee geht es in Richtung Oslo, wo Sie im Raum der norwegischen Hauptstadt übernachten.
13. Tag: Oslo - Color-Line
Am Morgen nehmen wir Sie auf eine Stadtrundfahrt durch Oslo mit. Norwegens Hauptstadt wurde 1048 von König Harald gegründet. 1624 brannte die Stadt nieder und wurde von König Christian IV wieder aufgebaut. Er benannte sie in aller Bescheidenheit nach sich selbst: Christiania. Erst 20 Jahre nach der Auflösung der Union mit Dänemark bekam die Stadt wieder ihren ursprünglichen Namen Oslo zurück. Sie ist flächenmäßig die größte Hauptstadt Europas, einwohnermäßig allerdings eine der kleinsten. Nur 500.000 Einwohner hat Oslo, die Hälfte des Stadtgebietes besteht aus Wald und es befinden sich 343 Seen innerhalb der Stadtgrenzen. Die Stadt liegt sehr schön am Ende des Oslofjordes. Zu den wichtigsten Sehenswürdigkeiten der Stadt gehören: der Vigeland-Skulpturenpark, das neue Opernhaus, das Rathaus, das königliche Schloss und die Festung Akershus. Bei schönem Wetter lohnt sich die fakultative Fahrt zur neuen Holmenkollen-Skisprungschanze, wo man eine wunderschöne Panoramaaussicht auf die Stadt und den Fjord hat.
Im Hafen erwartet Sie bereits die Fähre der Color Line, eines der wohl schönsten und größten Fährschiffe der Welt, dass den Charakter eines Kreuzfahrtschiffes besitzt und über ein umfangreiches Unterhaltungs- und Einkaufsangebot verfügt. Genießen Sie an Bord ein wohlschmeckendes Büfett und nehmen Sie über Nacht Kurs auf Deutschland.
14. Tag: Kiel - Heimreise
Am Vormittag erreichen Sie die Hafenstadt Kiel. Von dort aus treten Sie die Heimreise an.
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Beförderung
- Haustürtransfer in ausgewählten Regionen
- Fahrt im modernen Reisebus
- Fährfahrten: Rostock - Gedser, Stockholm - Turku, Olderdalen - Lyngseidet, Svensby - Breivikeidet, Lødingen - Bognes, Oslo - Kiel
Hotels & Verpflegung
- 1 Übernachtung im Mittelklassehotel im Raum Kopenhagen
- 1 Übernachtung im Mittelklassehotel in Jönköping
- 1 Übernachtung auf der Fähre von Stockholm nach Turku in 2-Bett-Innenkabine
- 1 Übernachtung im Mittelklassehotel in Jyväskylä
- 1 Übernachtung im Mittelklassehotel in Luosto
- 1 Übernachtung im Mittelklassehotel in Honningsvåg am Nordkap
- 1 Übernachtung im Mittelklassehotel in Tromsø
- 2 Übernachtungen im Mittelklassehotel in Svolvær
- 1 Übernachtung im Mittelklassehotel in Mo i Rana
- 1 Übernachtung im Mittelklassehotel in Trondheim
- 1 Übernachtung im Mittelklassehotel im Raum Oslo
- 1 Übernachtung auf der Fähre von Oslo nach Kiel in 2-Bett-Innenkabine
- 13x Frühstück
- 13x Abendessen
Ausflüge & Besichtigungen
- Ausflüge: Nordkap, Lofotenrundfahrt mit örtl. Reiseleitung
- Besichtigung: Weihnachtsmanndorf in Rovaniemi
- Stadtführungen: Kopenhagen, Stockholm, Helsinki und Oslo mit örtl. Reiseleitung
- Eintritte: Rathaus und Vasa-Museum in Stockholm, Nordkaphalle
Zusätzlich inklusive
- Straßen- & Mautgebühren
- Brückenbenutzungsgebühr Öresund
- Nordkapdiplom
- 1 Reisetaschenbuch pro Buchung
- sz-Reiseleitung
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Zielland
Dänemark
Kontinent: | Europa |
Hauptstadt: | Kopenhagen |
National- und Amtssprache: | Dänisch |
Währungscode: | DKK |
Internationale Vorwahl: | +45 |
Polizei: | 112 |
Notarzt: | 112 |
Zeitverschiebung: | UTC +1 MEZ UTC +2 MESZ |
Stecker- und Adapterinformationen | Typ C, Typ K |
Essen
- Dänemark bietet eine vielfältige Küche, von Imbissbuden über Straßenständen zu urigen Landgasthöfen und Sterneküchen
- Jeder Imbiss und jedes Restaurant wird hinsichtlich der Hygiene getestet. Bei getesteten Restaurants klebt ein Smiley am Eingang, weiterhin muss der Prüfbericht für jeden sichtbar ausgehängt werden
Landestypische Gerichte:
- Smörrebröd → Butterbrot mit verschiedenen traditionellen Rezepten
- Wienerbrod → süßes Gebäck in verschiedenen Variationen
- Flaeskesteg Sandwich → Sandwich aus knuspriger Schweineschwarte, saurer Gurke, Rotkohl und Soße
- Hotdogs → Hotdog-Wagen → kulturhistorisches Phänomen
- Schollenfilet auf Brot → geschmorrtes Smörrebrod mit paniertem Schollenfilet, garniert mit Garnelen, Salat und Limfjord-Kaviar
- Frikadeller → dänische Version von Frikadellen
Getränke
- Kaffee
- Kakao
- Bier
- Schnaps
- Aalborg Aquavit → bekanntestes Aquavit
- Internationale Softdrinks
Infrastruktur
- Inlandsflugnetz ist vorhanden
- Es gibt Eisenbahnverkehr, Busverbindungen und Fährverkehr
- Die touristische Infrastruktur ist gut ausgebaut
Allgemeines
- Rechtsverkehr
- Promillegrenze: 0,5
- Auf allen Straßen gilt auch tagsüber eine Lichtpflicht
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
- Gardinen werden nur zur Dekoration genutzt. Bei der Dunkelheit Vorhänge zuziehen ist unüblich. Im Dunkeln fühlt man sich wie im Freilufttheater mit den Häusern als Bühne.
- Entspannt zu bleiben ist Teil der dänischen Kultur, sowohl in der Schlange und im Verkehr als auch bei tobenden Kindern
- In der Regel spricht man sich nach kurzer Zeit mit dem Vornamen an. Titel spielen in dänischen Unterhaltungen oft keine Rolle
- Buffets sind häufig in Dänemark. Es ist jedoch nicht angebracht, den Teller ganz voll zu machen. Stattdessen sollen die Gerichte nacheinander genossen werden
- Die dänische Nationalflagge ist die einzige Flagge, die im Land gehisst werden darf
- Die Einwohner der skandinavischen Länder werden ungern in den gleichen Topf geworfen und allgemein als “Skandinavier” bezeichnet, vor allem nicht von ausländischen Touristen
Trinkgelder
Restaurant: | unüblich. Bei sehr gutem Service nach eigenem Ermessen |
Hotel: | unüblich. Bei sehr gutem Service nach eigenem Ermessen |
Taxi: | unüblich. Bei sehr gutem Service nach eigenem Ermessen |
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?
Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
- nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
- schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
- Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
- in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- als Vermittler agieren
- die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
- auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen
Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?
- Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren
Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
- bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
- anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen
Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen
Nützliche Links
Konsulargesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/
Anlaufstelle an deutschen Flughäfen
Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf
Geldüberweisung ins Ausland
Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen
Telefonnummern des Auswärtigen Amtes
In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.
Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung
- Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
- Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
- diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
- ehrenamtlicher Beruf
- können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
- sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
- haben eingeschränkte konsularische Befugnis
- Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden
Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen
- Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
- Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
- Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
- Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
- Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
- Die medizinische Versorgung ist sehr gut
- In Grönland ist die medizinische Versorgung jedoch stark eingeschränkt
Nicht erlaubte Medikamente:
- Medikamente dürfen in kleinen und der Reisedauer angemessenen Mengen für den Persönlichen Bedarf nach Dänemark mitgenommen werden
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
- Das Führen von Dolchen oder Messern ist in der Öffentlichkeit verboten. Auf Rastplätzen sollte es sich im abgeschlossenen Wagen befinden
- Führen, Handel und Einfuhr von Tränengasspray ist nicht erlaubt
- Es gibt ein Bedeckungsverbot, welches untersagt mit einem Kleidungsstück das Gesicht zu verdecken. Das Verbot gilt nicht für Verhüllung des Gesichts, die einem legitimen Zweck dient. Die Regelung richtet sich insbesondere gegen muslimische Frauenbekleidung, wie z. B. Burka oder Niqab
Plastikverbot: -
Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -
Schweden
Kontinent: | Europa |
Hauptstadt: | Stockholm |
National- und Amtssprache: | Schwedisch |
Währungscode: | SEK |
Internationale Vorwahl: | +46 |
Polizei: | 112 |
Notarzt: | 112 |
Zeitverschiebung: | UTC +1 MEZ UTC +2 MESZ |
Stecker- und Adapterinformationen | Typ C, Typ F |
Essen
- Die schwedische Küche gilt als unkompliziert und einfach
- In Schweden isst man gerne deftige Hausmannskost
- Restaurants in Schweden sind relativ teuer
Landestypische Gerichte
- Köttbullar → Fleischbällchen
- Pitepalt → ein mit Schweinefleisch gefüllter Kartoffelknödel
- Janssons frestelse → ein Auflauf, wird aus Kartoffeln, Zwiebeln, schwedischen Anchovisfilets und Sahne hergestellt
- Gravierter Lachs
- Knäckebrot → wurde in Schweden erfunden
- Kanelbullar → Zimtschnecken, das typischste Gebäck Schwedens
- Semla → Gebäck mit Marzipan und Sahne in der Mitte
Getränke
- Sonntags wird in Cafés, Bars, oder Restaurants Alkohol nicht vor 13 Uhr ausgeschenkt
- Nach Mitternacht ist Alkohol nur in Nachtclubs erhältlich
- Spirituosen sind nur in bestimmten Lokalen mit entsprechender Schanklizenz erhältlich
- Glögg → Glühwein
- Kaffee → das Trinken von Kaffee zählt zur Kultur der Schweden
- Internationale Softdrinks
Infrastruktur
- Die allgemeine und die touristische Infrastruktur sind gut ausgebaut
- Bus- und Bahnverbindungen sowie Hochgeschwindigkeitszüge und öffentliche Verkehrsmittel stehen zur Verfügung
Allgemeines
- Rechtsverkehr
- Promillegrenze: 0,2
- In Stockholm und Göteburg gibt es eine Innenstadt-Maut
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
- Unpünktlichkeit gilt als sehr unhöflich
- Es sollte nicht getrunken werden, bevor der Gastgeber sein Glas erhebt
Trinkgelder
Restaurant: | Aufrunden, bei größeren Rechnungen wird kleines Trinkgeld erwartet |
Hotel: | Keine Erwartung, Trinkgeld kann nach eigenem Ermessen gegeben werden |
Taxi: | Unüblich, Betrag kann aber aufgerundet werden |
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?
Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
- nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
- schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
- Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
- in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- als Vermittler agieren
- die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
- auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen
Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?
- Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren
Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
- bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
- anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen
Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen
Nützliche Links
Konsulargesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/
Anlaufstelle an deutschen Flughäfen
Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf
Geldüberweisung ins Ausland
Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen
Telefonnummern des Auswärtigen Amtes
In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.
Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung
- Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
- Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
- diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
- ehrenamtlicher Beruf
- können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
- sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
- haben eingeschränkte konsularische Befugnis
- Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden
Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen
- Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
- Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
- Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
- Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
- Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
- Die medizinische Versorgung ist sehr gut
Nicht erlaubte Medikamente: -
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
- Tränengasspray ist verboten
- Prostitution ist strafbar
- Der Konsum von Alkohol ist an den meisten öffentlichen Plätzen verboten
Plastikverbot: -
Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -
Finnland
Kontinent: | Europa |
Hauptstadt: | Helsinki |
National- und Amtssprache: | Finnisch, Schwedisch |
Währungscode: | EUR |
Internationale Vorwahl: | +358 |
Polizei: | 112 |
Notarzt: | 112 |
Zeitverschiebung: | UTC +2 OEZ UTC +3 OESZ |
Stecker- und Adapterinformationen | Typ C, Typ F |
Essen
- Die Landesküche ist stark von der schwedischen und russischen Küche beeinflusst
- Es ist üblich, sich ein Glas Milch zum Essen zu bestellen
- Häufig verwendete Lebensmittel: Kartoffeln, Roggenbrot, Fisch und verschiedene Fleischsorten, Milch und Butter
Landestypische Gerichte
- Karelische Pirogge (Karjalanpiirakka) → ein kleines Gebäck aus Roggenmehl, das mit Kartoffeln, Möhren und Reis gefüllt ist
- Kalakukko → ein größeres Gebäck mit Fisch gefüllt - traditionell mit dem Muikko, einem kleinen hering-ähnlichen Fisch
- Korvapuusti → Zimtbrötchen
- Grillimakkara → eine beliebte finnische Grillwurst
- Silli ja uudet perunat
Getränke
- Kaffee
- Beerenliköre
- Finnischer Vodka → sehr beliebt
- Wein → der einheimische Wein wird aus Beeren hergestellt
- Kotikalja → finnisches Bier
- Internationale Softdrinks
Infrastruktur
- Ein Inlandsflugnetz ist vorhanden
- Es gibt ein gutes öffentliches Verkehrssystem, Eisenbahnen und Busverbindungen
- Das Straßennetzwerk ist gut ausgebaut
Allgemeines
- Rechtsverkehr
- Promillegrenze: 0,5
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
- Zur Begrüßung gibt man sich die Hand
- Bei bestimmten Anlässen sollte man bevor man trinkt abwarten, bis der Gastgeber "Kippis" oder "Skol" sagt (bedeutet "Prost")
Trinkgelder
Restaurant: | 10-15% |
Hotel: | Unüblich. Gepäckservice: kleines Trinkgeld. Zimmerservice: Nur wenn man der Servicekraft besonders viel Arbeit gemacht hat |
Taxi: | Keine Erwartungshaltung, aber man kann aufrunden oder ein paar Münzen geben |
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?
Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
- nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
- schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
- Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
- in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- als Vermittler agieren
- die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
- auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen
Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?
- Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren
Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
- bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
- anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen
Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen
Nützliche Links
Konsulargesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/
Anlaufstelle an deutschen Flughäfen
Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf
Geldüberweisung ins Ausland
Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen
Telefonnummern des Auswärtigen Amtes
In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.
Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung
- Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
- Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
- diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
- ehrenamtlicher Beruf
- können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
- sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
- haben eingeschränkte konsularische Befugnis
- Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden
Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen
- Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
- Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
- Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
- Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
- Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
- Die medizinische Versorgung in Finnland ist sehr gut
Nicht erlaubte Medikamente:
- Infos zur Einführung von Medikamenten: https://tulli.fi/en/private-persons/importrestrictions/medicines
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
- Die Polizei kann Personen, die u.a. die öffentliche Ordnung stören, für bis zu 12 Stunden in Gewahrsam nehmen
- Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit ist (außer in Restaurants, Bars und anderen lizensierten Schankbetrieben sowie in privaten Fahrzeugen, Taxis und Limousinen) verboten, wird aber meistens toleriert, solange dabei nicht die öffentliche Ordnung gestört wird (z.B. auf öffentlichen Straßen, Parkanlagen und vergleichbaren Plätzen)
Plastikverbot: -
Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -
Norwegen
Kontinent: | Europa |
Hauptstadt: | Oslo |
National- und Amtssprache: | Norwegisch, Samisch |
Währungscode: | NOK |
Internationale Vorwahl: | +47 |
Polizei: | 112 |
Notarzt: | 113 |
Zeitverschiebung: | UTC +1 MEZ UTC +2 MESZ |
Stecker- und Adapterinformationen | Typ C, Typ F |
Essen
- Die wichtigsten Lebensmittel sind Fisch, Milchprodukte und Getreide
- Fisch wird in Norwegen sehr gerne und viel gegessen
- Üppig belegte Brote mit Fleisch, Fisch, Käse und Salaten werden gern gegessen
Landestypische Gerichte
- Lutefisk → Stockfisch der weiterverarbeitet wird, serviert wird dazu meist Erbsenpüree und Kartoffeln
- Kjøttkaker → Frikadellen in brauner Soße
- Fårikål → Hammelfleisch mit Kohl
- Pinnekjøtt → gepökelte Lammrippen
- Kransekake → ein beliebter Kuchen mit Marzipan
Getränke
- Aquavit → klarer Schnaps, wird gerne getrunken
- Alkoholische Getränke sind teuer
- Internationale Softdrinks
Infrastruktur
- Es gibt ein dichtes Inlandsflugnetz
- Eisenbahnstrecken verbinden große Städte im Süden
- Busverbindungen sind vorhanden
Allgemeines
- Rechtsverkehr
- Promillegrenze: 0,2
- Im Winter werden teilweise Straßen gesperrt
- Viele Straßen sind mautpflichtig
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
- Auf Pünktlichkeit wird großen Wert gelegt
Trinkgelder
Restaurant: | unüblich, man kann aber 5-15% geben, wenn man mit dem Service sehr zufrieden war |
Hotel: | unüblich, man kann aber 5-15% geben, wenn man mit dem Service sehr zufrieden war |
Taxi: | unüblich, man kann aber 5-15% geben, wenn man mit dem Service sehr zufrieden war |
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?
Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
- nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
- schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
- Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
- in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- als Vermittler agieren
- die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
- auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen
Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?
- Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren
Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
- bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
- anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen
Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen
Nützliche Links
Konsulargesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/
Anlaufstelle an deutschen Flughäfen
Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf
Geldüberweisung ins Ausland
Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen
Telefonnummern des Auswärtigen Amtes
In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.
Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung
- Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
- Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
- diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
- ehrenamtlicher Beruf
- können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
- sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
- haben eingeschränkte konsularische Befugnis
- Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden
Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen
- Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
- Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
- Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
- Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
- Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
- Die medizinische Versorgung ist gut, jedoch kann es zu Engpässen im dünn besiedelten Norden kommen
Nicht erlaubte Medikamente: -
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
- Überschreiten der Geschwindigkeitsbegrenzungen und Alkohol am Steuer kann laut norwegischem Straf- und Ordnungsrecht zu Festnahme, Verhängung eines Einreiseverbots und Haftstrafen führen
- Alkoholkonsum ist auf öffentlichen Plätzen und in Parks verboten
- Angler sollten sich im Vorfeld über die örtlichen Bedingungen informieren. Fehlverhalten kann zu hohen Geldstrafen führen
Plastikverbot: -
Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -
Transitland
Deutschland
Kontinent: | Europa |
Hauptstadt: | Berlin |
National- und Amtssprache: | Deutsch |
Währungscode: | EUR |
Internationale Vorwahl: | +49 |
Polizei: | 110 |
Notarzt: | 112 |
Zeitverschiebung: | UTC +1 MEZ UTC +2 MESZ |
Stecker- und Adapterinformationen | Typ C, Typ F |
Essen
- Die deutsche Küche ist multikulturell und bietet viele regionale sowie internationale Speisen
- Die typisch deutsche Küche unterscheidet sich von Region zu Region
- Häufig verwendete Lebensmittel: Fleisch, Wurst, Fisch, Kartoffeln, Nudeln und Gemüse
Landestypische Gerichte
- Schnitzel → dünn geschnittenes, knochenfreies Fleischstück, als Beilage gibt es häufig Pommes Frites oder Bratkartoffeln
- Schweinshaxn → gegrillt, gekocht oder gebraten, teilweise auch paniert. Beilagen sind häufig Sauerkraut/Rotkohl und Knödel
- Königsberger Klopse → Hackfleischbällchen, die in Salzwasser gegart werden und in einer hellen Mehlschwitze mit Kapern gericht werden. Dazu gibt es meistens Salzkartoffeln
- Rouladen → meist Rindfleischscheiben mit Gewürzgurken, Speck und einem Stück Weißbrot belegt, welche anschließend eingerollt werden. Dazu gibt es meistens eine dunkle Soße
Getränke
- Bier → viele unterschiedliche regionale Biersorten
- Weine
- Internationale Softdrinks
- Schnäpse aller Art
Infrastruktur
- Sehr gute touristische und allgemeine Infrastruktur
- Gut ausgebautes Straßennetzwerk sowie Zugverbindungen sind vorhanden
- In größeren Städten gibt es U- und Straßenbahnlinien
- In kleineren Städten fahren regelmäßig öffentliche Busse
- Der Inlansdsflugverkehr ist abgedeckt
Allgemeines
- Rechtsverkehr
- Promillegrenze: 0,5 (Bei Fahranfängern, die weniger als drei Jahre Fahrerfahrung haben oder unter 21 Jahren sind gilt die Promillegrenze: 0,0); (Radfahrer haben eine Alkoholgrenze von 1,6, sofern diese nicht in Unfälle verwickelt sind)
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
- Zur Begrüßung gibt man sich die Hand
- Mitgebrachte Blumensträuße werden immer ausgewickelt überreicht, dabei sind rote Rosen ausschließlich für den Partner bestimmt
Trinkgelder
Restaurant: | 5-10% |
Hotel: | nach eigenem Ermessen |
Taxi: | 10% |
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?
Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
- nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
- schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
- Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
- in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- als Vermittler agieren
- die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
- auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen
Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?
- Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren
Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
- bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
- anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen
Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen
Nützliche Links
Konsulargesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/
Anlaufstelle an deutschen Flughäfen
Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf
Geldüberweisung ins Ausland
Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen
Telefonnummern des Auswärtigen Amtes
In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.
Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung
- Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
- Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
- diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
- ehrenamtlicher Beruf
- können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
- sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
- haben eingeschränkte konsularische Befugnis
- Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden
Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen
- Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
- Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
- Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
- Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
- Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
- Die medizinische Versorgung ist in allen Teilen des Landes sehr gut
Nicht erlaubte Medikamente: -
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
Plastikverbot: -
Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -
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Länder-Information» Für diese Reise stehen im Moment keine Termine zur Verfügung.
Ausführliche Einreisebestimmungen:
Ausführliche Einreisebestimmungen finden Sie .
Hinweis für die Fährüberfahrten:
Fahrplanänderungen vorbehalten!
Wir empfehlen Ihnen für die Übernachtung auf der Fähre die Dinge, die Sie für die Überfahrt benötigen, separat zu packen, da während der Fahrt kein Zugang zum Fahrzeugdeck und Ihrem restlichen Gepäck besteht.
Hinweis Bezahlung:
In Skandinavien wird in den meisten Hotels, Restaurants und touristischen Attraktionen kein Bargeld mehr akzeptiert. Es ist lediglich Kartenzahlung per Kreditkarte möglich.
Hinweis Fahrstecke:
Da die große Skandinavien-Rundreise durch vier Länder und bis hinauf zum Nordkap führt werden circa 6000 Kilometer Fahrstrecke zurückgelegt. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass der Fokus der Gruppenreise auf dem Kennenlernen vieler Highlights liegt. Daher bleibt für individuelle Erkundungen bei dieser besonderen Tour nicht so viel Zeit, wie Sie es sonst von unseren Produkten gewohnt sind.
Hinweis zu den Ausflügen:
Alle Ausflüge und Führungen finden in deutscher Sprache statt, soweit nichts anderes angegeben ist. Bitte beachten Sie, dass sich die angegebene Reihenfolge der Ausflüge ändern kann.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige (Reisedokumente / Visum / Impfung):
Deutsche Staatsangehörige benötigen für diese Reise gültige Ausweisdokumente. Die Reise kann sonst nicht angetreten werden!
Je nach Reiseland kann es sein, dass ein Visum erforderlich ist. In einigen Ländern sind ggf. auch Impfvorschriften zu beachten. Ausführliche Einreisebestimmungen finden Sie online bei der jeweiligen Reise unter der Rubrik „Länder“. Außerdem erhalten Sie diese Infos auch in Ihren zugesandten Reise-Vertragsunterlagen.
Wir empfehlen Ihnen dringend, sich schon vor der Buchung einer Reise über Ihre Einreisebestimmungen zu informieren. Bitte erkundigen Sie sich dabei auch über mögliche Bearbeitungszeiten für ggf. benötigte Visa, um eine rechtzeitige Bearbeitung vor Abreise zu gewährleisten sowie über notwendige Impfungen.
Bitte beachten Sie, dass seit dem 26. Juni 2012 jedes Kind, welches ins Ausland reist, unabhängig vom Alter ein eigenes Reisedokument benötigt. Eintragungen im Reisepass der Eltern werden nicht mehr anerkannt. Bitte beantragen Sie das notwendige Reisedokument bei den zuständigen Behörden.
Einreisebestimmungen für nicht-deutsche Staatsangehörige (Reisedokumente / Visum / Impfung):
Falls Personen ohne deutsche bzw. mit nicht ausschließlich deutscher Staatsbürgerschaft mitreisen, beachten Sie bitte, dass in diesem Fall andere bzw. gesonderte Einreisebestimmungen für Ihr gewähltes Reiseland gelten können. Hierüber geben die jeweiligen Auslandsvertretungen bzw. zuständigen Konsulate entsprechend Auskunft. Wir empfehlen Ihnen dringend, sich schon vor der Buchung einer Reise über Ihre Einreisebestimmungen zu informieren. Bitte erkundigen Sie sich dabei auch über mögliche Bearbeitungszeiten für ggf. benötigte Visa, um eine rechtzeitige Bearbeitung vor Abreise zu gewährleisten.
Sollten Sie in diesem Zusammenhang Fragen haben, helfen wir Ihnen gerne weiter. Bitte kontaktieren Sie uns unter unserer kostenfreien Service-Hotline 0800 250 00 00 (Mo-Fr 9-19 Uhr).
Absagefrist durch den Reiseveranstalter sz-Reisen & Service GmbH:
Falls die Mindesteilnehmerzahl für Ihren Reisetermin nicht erreicht werden sollte, behält sich sz-Reisen vor, bis spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt (bei Tagesfahrten bis zu 2 Wochen) die Reise abzusagen bzw. vom Reisevertrag zurückzutreten. Weitere Informationen hierzu finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen SZ-Reisen & Service GmbH unter §7.
sz-Reisen und momento by sz-Reisen sind Marken der sz-Reisen & Service GmbH
Hinweis zu Impfungen:
Über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen für Ihr Wunschreiseziel sollten Sie sich rechtzeitig informieren und ggf. ärztlicher Rat, z.B. zu Thrombose und anderen Gesundheitsrisiken einholen. Wir verweisen auch auf die Einreisebestimmungen des jeweiligen Ziellandes unter der Rubrik "Länder" auf unsere Website und auf allgemeine Informationen von Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.
Bei Fragen kontaktieren Sie uns unter unserer kostenlosen Service-Hotline 0800 250 00 00 (Mo-Fr 9-19 Uhr).
Hinweis für Menschen mit eingeschränkter Mobilität:
Unsere Reisen sind nicht geeignet für Gäste mit eingeschränkter Mobilität. sz-Reisen sind meistens Reisen in Bewegung: Um alle Besichtigungen, Rundgänge und Ausflüge in vollem Umfang miterleben zu können, sollten Sie „gut zu Fuß“ sein. Auch so manch ein Hotel ist noch nicht auf Rollatoren oder weitergehende Mobilitätsbeschränkungen eingestellt. Daher sind unsere Reisen für schwer gehbehinderte Gäste sowie für Gäste im Rollstuhl oder mit starker Sehbehinderung nicht geeignet (auch Gehörlosigkeit oder allg. Reisebehinderung).
Im Zweifel können wir vorab für Sie prüfen, ob eine Teilnahme möglich ist. Bitte fragen Sie uns vor der Buchung, ob diese Reise für Sie geeignet ist. Wir beraten Sie gern unter unserer kostenlosen Service-Hotline 0800 250 00 00 (Mo-Fr 9-19 Uhr).
Zahlung & Reiserücktritt bei SZ-Reisen:
Ausführliche Informationen zu Zahlung und zum Reiserücktritt finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen SZ-Reisen & Service GmbH unter § 2. + 5. + 7. + 8.
Hinweis bei Hotelaufenthalt:
Bei der Hotelkategorie handelt es sich um eine Veranstalterbewertung, die auch von den örtlichen Kategorie abweichen kann.
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