MS DOURO Queen: Auf Rotweinströmen durch Portugal
Porto - Entre-os-Rios - Régua - Pinhao - Vega Terrón - Pocinho - Pinhao - Porto
- Das spektakulärste Weinanbaugebiet der Welt
- Stadtrundgang Pinhao & Besuch einer traditionellen Quinta inklusive
Porto - Entre-os-Rios - Régua - Pinhao - Vega Terrón - Pocinho - Pinhao - Porto
- Das spektakulärste Weinanbaugebiet der Welt
- Stadtrundgang Pinhao & Besuch einer traditionellen Quinta inklusive
Anmutig bahnt sich der Douro seinen Weg durch das wohl spektakulärste Weinanbaugebiet der Welt.
Entdecken Sie auf unserer Reise auch die Schönheit der Architektur Portos und lassen Sie sich in den reizvollen Städten des portugiesischen Hinterlandes ins Mittelalter
entführen. Im Anschluss an Ihre Kreuzfahrt können Sie auf Wunsch noch die portugiesische Hauptstadt Lissabon erleben.
Programm
Tag | Hafen | An | Ab | gepl. Ausflüge(fak.) |
---|---|---|---|---|
1. Tag: | Porto - Einschiffung ab 17:00 Uhr | |||
2. Tag: | Porto | 14:30 | Stadtrundfahrt/ -gang (AP) | |
Entre-os-Rios / Bitetos | 19:00 | |||
3. Tag: | Caldas de Aregos | 07:00 | ||
Pinhao | 11:00 | Stadtrundgang Pinhao mit Besuch einer traditionellen Quinta (inkl.) Mateuspalast in Vila Real (AP) | ||
4. Tag: | Pinhao | 08:00 | ||
Barca d´Alva / Vega Terrón | 14:00 | Castelo Rodrigo (AP) | ||
5. Tag: | Barca d´Alva/ Vega Terrón | 18:00 | Tagesausflug Salamanca (F) | |
Pocinho | 20:00 | |||
6. Tag: | Pocinho | 07:00 | ||
Régua | 14:30 | Pilgerstädtchen Lamego (AP) | ||
7. Tag: | Régua | 07:00 | ||
Porto | 14:00 | Ausflug Guimaraes die „Wiege der Nation Portugals“ oder Besuch Braga, das moderne und lebendige religiöse Zentrum des Landes (F) | ||
8. Tag: | Porto | 09:00 | Ausschiffung bis 09:00 Uhr, Rückflug | |
Hinweis Programmänderungen, auch durch Hoch- und Niedrigwasser, oder Verzögerungen bei Schleusendurchfahrten sind vorbehalten. AP = Ausflugspaket / F = Fakultativer Ausflug (nur an Bord buchbar) |
» Für diese Reise stehen im Moment keine Termine zur Verfügung.
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Beförderung
- Haustürtransfer zum/vom Schiff in ausgewählten Regionen
- Flug nach Porto und zurück in der Economy Class (Umsteigeverbindung)
- Transfer Flughafen - Hafen - Flughafen
- Einschiffung in Porto
- Ausschiffung in Porto
Kabine & Verpflegung
- 7 Übernachtungen in gebuchter Kabinenkategorie
- Vollpension
- Willkommens- und Abschiedsempfang mit dem Kapitän
- Festliches Galadinner im Rahmen der VP
Zusätzlich inklusive
- Stadtrundgang Pinhao und Besuch einer traditionellen Quinta
- Gepäckbeförderung vom Anlegeplatz in die Kabine und zurück
- Nutzung der Bordeinrichtungen
- Ein- und Ausschiffungsgebühren
- Unterhaltungsprogramm an Bord
- Informationsmaterial zur Reise
- Deutsch sprech. Bordreiseleitung
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MS DOURO QUEEN
Willkommen an Bord von MS DOURO QUEEN. Hier sind beste Aussichten garantiert! Entspannen Sie auf dem Sonnendeck und genießen Sie die herrliche Landschaft des Dourotals mit ihren Weinterrassen. Der Swimmingpool an Deck lädt zwischendurch zu einer erfrischenden Abkühlung ein. Komfort wird an Bord groß geschrieben. Die stilvoll eingerichteten Kabinen verfügen im Oberdeck sogar über einen Privatbalkon mit Sitzmöglichkeiten. Im gemütlichen Restaurant genießen Sie eine hervorragende landestypische und internationale Küche sowie die edlen Tropfen der weltberühmten Weinregion.
An Bord
- Bordsprache: deutsch
- Zahlungsmittel: EURO
- WLAN: ja; gegen Gebühr an Rezeption buchbar
- Rauchen: auf den Außendecks gestattet; im gesamten Innenbereich und in den Kabinen nicht gestattet
- Kleidung: sportlich-elegant; zum Abendessen gepflegte Kleidung
- Barrierefreiheit: Lift zwischen Unter- und Oberdeck; Treppenlift vom Ober- zum Sonnendeck
- Restaurants: ein Restaurant; keine rollstuhlgerechten Kabinen
- Unterhaltung: Themenabende; Quizveranstaltungen; Bingo; Live-Musik; Bücher; Brett- und Kartenspiele zur Verfügung
- Aktivitäten: Panorama-Salon mit Bar; Souvenir-Shop; Pool; Sonnendeck mit Sonnenschutz
- Trinkgelder: Empfehlung 5 bis 7 € pro Person/Nacht
Kabinen
- Anzahl Kabinen: 65 Außenkabinen
- Decks: 4 Passagierdecks
- Ausstattung Bad: Dusche/WC, Haartrockner
- Klimaanlage: ja
- TV: ja
Technische Daten
- Baujahr: 2005
- Flagge: Portugal
- Länge/Breite/Tiefgang: 78,11 m / 11,4 m / 1,50 m
- Max. Passagierzahl:130
- Besatzung: 30
Anmerkung
Die Fenster sind generell nicht zu öffnen, es sei denn es ist explizit ausgeschrieben.
Bitte beachten Sie die von nicko cruises festgelegte Mindestteilnehmerzahl von 100 Personen.
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Zielland
Portugal
Kontinent: | Europa |
Hauptstadt: | Lissabon |
National- und Amtssprache: | Portugiesisch |
Währungscode: | EUR |
Internationale Vorwahl: | +351 |
Polizei: | 112 |
Notarzt: | 112 |
Zeitverschiebung: | UTC +/- 0 MEZ UTC +1 MESZ |
Stecker- und Adapterinformationen | Typ C, Typ F |
Essen
- Die Portugiesische Küche ist einfach und deftig
- Die portugiesische Küche ist trotz der geringen Größe des Landes sehr vielfältig
- Die Gerichte in Portugal unterscheiden sich je nach Region
- Die traditionelle Küche basiert auf einer großen Vielfalt an Fisch- und Meeresfrüchten, Fleisch, Gemüse, Reis und Kartoffeln
Landestypische Gerichte
- Bacalhau → gilt als Nationalgericht, ein gesalzener und getrockneter Trockenfisch
- Caldo Verde → eine grüne Brühe, wird gerne im Norden gegessen und enthält Kartoffeln, Zwiebeln, Churiço-Wurst und fein geschnittene Blätter einer Kohlsorte
- Gazpacho → eine kalte Suppe aus Tomaten, Gurken und anderen Gemüsesorten
- Feijoada → ein Bohneneintopf mit Fleisch
- Carne de porco com amêijoas → Schweinefleisch mit Venusmuscheln
- Bolinhos de bacalhau → frittierte kleine Bällchen aus Kartoffeln und Bacalhau
- Pastéis de nata → Törtchen aus Blätterteig, die mit einer Creme aus Eigelb, Zucker und Sahne gefüllt werden
Getränke
- Wein → gehört in Portugal zur allgemeinen Esskultur
- Internationale Softdrinks
Infrastruktur
- Die allgemeine und die touristische Infrastruktur ist sehr gut ausgebaut
- Es gibt ein Inlandsflugnetz
- Eisenbahnen, Busverbindungen und weiterer öffentlicher Nah- und Fernverkehr stehen zur Verfügung
Allgemeines
- Rechtsverkehr
- Promillegrenze: 0,5 (Fahranfänger in den ersten 2 Jahren: 0,2)
- Mehrere Autobahnen sind mautpflichtig
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
- Sommersonnenwende wird in Porto beim São João Fest (23.-24. Juni) in der ganzen Altstadt gefeiert. Ein wichtiges Utensil ist der bunte Plastikhammer. Portugiesen hauen sich damit gegenseitig auf den Kopf (bevorzugt wird das andere Geschlecht). Das Ritual soll Glück bringen. Früher wurde dies mit Lauchstangen durchgeführt.
Trinkgelder
Restaurant: | 5-10% |
Hotel: | Nach eigenem Ermessen |
Taxi: | Aufrunden, max. 5-10% |
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?
Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
- nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
- schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
- Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
- in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- als Vermittler agieren
- die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
- auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen
Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?
- Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren
Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
- bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
- anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen
Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen
Nützliche Links
Konsulargesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/
Anlaufstelle an deutschen Flughäfen
Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf
Geldüberweisung ins Ausland
Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen
Telefonnummern des Auswärtigen Amtes
In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.
Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung
- Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
- Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
- diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
- ehrenamtlicher Beruf
- können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
- sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
- haben eingeschränkte konsularische Befugnis
- Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden
Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen
- Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
- Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
- Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
- Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
- Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
- Die medizinische Versorgung ist gut
- In ländlichen Regionen kann es zu längeren Anfahrtszeiten kommen
Nicht erlaubte Medikamente: -
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
- Pfefferspray fällt unter das Waffengesetz und ist verboten
Plastikverbot: -
Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -
Ausflugsland
Portugal
Kontinent: | Europa |
Hauptstadt: | Lissabon |
National- und Amtssprache: | Portugiesisch |
Währungscode: | EUR |
Internationale Vorwahl: | +351 |
Polizei: | 112 |
Notarzt: | 112 |
Zeitverschiebung: | UTC +/- 0 MEZ UTC +1 MESZ |
Stecker- und Adapterinformationen | Typ C, Typ F |
Essen
- Die Portugiesische Küche ist einfach und deftig
- Die portugiesische Küche ist trotz der geringen Größe des Landes sehr vielfältig
- Die Gerichte in Portugal unterscheiden sich je nach Region
- Die traditionelle Küche basiert auf einer großen Vielfalt an Fisch- und Meeresfrüchten, Fleisch, Gemüse, Reis und Kartoffeln
Landestypische Gerichte
- Bacalhau → gilt als Nationalgericht, ein gesalzener und getrockneter Trockenfisch
- Caldo Verde → eine grüne Brühe, wird gerne im Norden gegessen und enthält Kartoffeln, Zwiebeln, Churiço-Wurst und fein geschnittene Blätter einer Kohlsorte
- Gazpacho → eine kalte Suppe aus Tomaten, Gurken und anderen Gemüsesorten
- Feijoada → ein Bohneneintopf mit Fleisch
- Carne de porco com amêijoas → Schweinefleisch mit Venusmuscheln
- Bolinhos de bacalhau → frittierte kleine Bällchen aus Kartoffeln und Bacalhau
- Pastéis de nata → Törtchen aus Blätterteig, die mit einer Creme aus Eigelb, Zucker und Sahne gefüllt werden
Getränke
- Wein → gehört in Portugal zur allgemeinen Esskultur
- Internationale Softdrinks
Infrastruktur
- Die allgemeine und die touristische Infrastruktur ist sehr gut ausgebaut
- Es gibt ein Inlandsflugnetz
- Eisenbahnen, Busverbindungen und weiterer öffentlicher Nah- und Fernverkehr stehen zur Verfügung
Allgemeines
- Rechtsverkehr
- Promillegrenze: 0,5 (Fahranfänger in den ersten 2 Jahren: 0,2)
- Mehrere Autobahnen sind mautpflichtig
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
- Sommersonnenwende wird in Porto beim São João Fest (23.-24. Juni) in der ganzen Altstadt gefeiert. Ein wichtiges Utensil ist der bunte Plastikhammer. Portugiesen hauen sich damit gegenseitig auf den Kopf (bevorzugt wird das andere Geschlecht). Das Ritual soll Glück bringen. Früher wurde dies mit Lauchstangen durchgeführt.
Trinkgelder
Restaurant: | 5-10% |
Hotel: | Nach eigenem Ermessen |
Taxi: | Aufrunden, max. 5-10% |
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?
Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
- nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
- schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
- Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
- in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- als Vermittler agieren
- die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
- auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen
Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?
- Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren
Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
- bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
- anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen
Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen
Nützliche Links
Konsulargesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/
Anlaufstelle an deutschen Flughäfen
Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf
Geldüberweisung ins Ausland
Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen
Telefonnummern des Auswärtigen Amtes
In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.
Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung
- Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
- Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
- diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
- ehrenamtlicher Beruf
- können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
- sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
- haben eingeschränkte konsularische Befugnis
- Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden
Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen
- Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
- Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
- Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
- Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
- Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
- Die medizinische Versorgung ist gut
- In ländlichen Regionen kann es zu längeren Anfahrtszeiten kommen
Nicht erlaubte Medikamente: -
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
- Pfefferspray fällt unter das Waffengesetz und ist verboten
Plastikverbot: -
Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -
Spanien
Kontinent: | Europa |
Hauptstadt: | Madrid |
National- und Amtssprache: | Spanisch |
Währungscode: | EUR |
Internationale Vorwahl: | +34 |
Polizei: | 091 |
Notarzt: | 061 |
Zeitverschiebung: | UTC +1 MEZ UTC +2 MESZ Kanarische Inseln: UTC +/- 0 MEZ UTC +1 MESZ |
Stecker- und Adapterinformationen | Typ C, Typ F, Typ L |
Essen
- Die spanische Küche besteht aus einer großen Vielfalt an regionalen Gerichten und Besonderheiten
- Fisch und Meeresfrüchte spielen eine wichtige Rolle
- Grundzutaten: Olivenöl, Hülsenfrüchte, Reis, frisches Gemüse und Obst
Landestypische Gerichte
- Tapas - kleine spanische Snacks
- Tortilla - ein spanisches Omelett aus Eiern mit Kartoffeln und Zwiebeln
- Paella → Nationalgericht, Reisgericht aus der Pfanne
- Gazpacho → kalte Suppe aus ungekochtem Gemüse
- Pulpo a feira → ein typisches Rezept aus Galizien
- Churros → man isst sie zum Frühstück oder als Snack am Nachmittag
Getränke
- Rioja → Spaniens bekanntester Rotwein
- Sangría → ein aromatisiertes Wein-Mischgetränk
- Cava → ist ein Schaumwein und eine der bekanntesten Spezialitäten in Katalonien
- Internationale Softdrinks
Infrastruktur
- Die allgemeine und touristische Infrastruktur ist sehr gut ausgebaut
- Es gibt ein Inlandsflugnetz
- Fährverkehr zu den Inseln steht zur Verfügung
- Öffentlicher Nah- und Fernverkehr ist verfügbar
Allgemeines
- Rechtsverkehr
- Promillegrenze: 0,5 (für Fahranfänger: 0,3)
- Auf fast allen Autobahnen (AP=Autopista) und vielen Schnellstraßen ist eine Mautgebühr fällig. Diese kann bar oder per Kreditkarte bezahlt werden
- In Madrid und Barcelona gibt es Umweltzonen mit temporären und wetterabhängigen Fahrverboten
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
- Wer jemanden niesen hört, sagt “Jesus”, damit wünscht man dem Niesenden, von Gott vor Krankheiten geschützt zu werden
- Während der Nachmittagshitze zwischen 13:30-16:30 Uhr wird fast überall “Siesta” gehalten. In der Regel sind die Geschäfte dann geschlossen. Abends bleibt dafür mehr Zeit, da das Abendessen in Spanien erst spät beginnt
- Einwohner reden gerne laut und durcheinander, sich über dem Lärm zu beschweren, ist unangebracht
- Getrenntes Bezahlen ist in Spanien nicht verbreitet und nicht gerne gesehen
- Sowohl in Restaurants als auch auf Märkten gibt es keine Selbstbedienung. In Restaurants erfolgt die Tischzuweisung meist durch das Personal
Trinkgelder
Restaurant: | 5-10% |
Hotel: | üblich, nach eigenem Ermessen |
Taxi: | 5-10% |
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?
Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
- nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
- schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
- Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
- in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- als Vermittler agieren
- die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
- auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen
Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?
- Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren
Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
- bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
- anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen
Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen
Nützliche Links
Konsulargesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/
Anlaufstelle an deutschen Flughäfen
Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf
Geldüberweisung ins Ausland
Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen
Telefonnummern des Auswärtigen Amtes
In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.
Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung
- Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
- Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
- diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
- ehrenamtlicher Beruf
- können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
- sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
- haben eingeschränkte konsularische Befugnis
- Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden
Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen
- Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
- Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
- Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
- Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
- Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
- Die medizinische Versorgung in Spanien ist gut
Nicht erlaubte Medikamente: -
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
- In einigen Städten ist der Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit verboten, bitte informieren Sie sich vor Ort
Plastikverbot: -
Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -
PDF-Downloads
Länder-Information» Für diese Reise stehen im Moment keine Termine zur Verfügung.
Ausführliche Einreisebestimmungen:
Ausführliche Einreisebestimmungen finden Sie .
Hinweise zum Getränkepaket (vorab buchbar)
Behalten Sie den vollen Überblick über Ihre Ausgaben und genießen Sie folgende Getränke ohne Einschränkung von 9-24 Uhr:
- Offene Hausweine im Glas (weiß, rosé und rot)
- Offener Haussekt im Glas
- Fass- und Flaschenbiere, alkoholfreies Bier
- Unseren Tagescocktail (mit/ohne Alkohol)
- Alle offenen alkoholfreien Getränke
- Kabinenwasser und tägliches Ausflugswasser
- Alle Kaffeespezialitäten (ohne Alkohol)
- Heiße Schokolade und Tee
Bitte beachten Sie: Getränkepakete können ausschließlich für die gesamte Dauer der Kreuzfahrt und für alle in der Kabine untergebrachten Personen gebucht werden. Inhalte von Minibars sind nicht enthalten.
Hinweis zu den Ausflügen:
Alle Ausflüge und Führungen finden in deutscher Sprache statt, soweit nichts anderes angegeben ist. Bitte beachten Sie, dass sich die angegebene Reihenfolge der Ausflüge ändern kann.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige (Reisedokumente / Visum / Impfung):
Deutsche Staatsangehörige benötigen für diese Reise gültige Ausweisdokumente. Die Reise kann sonst nicht angetreten werden!
Je nach Reiseland kann es sein, dass ein Visum erforderlich ist. In einigen Ländern sind ggf. auch Impfvorschriften zu beachten. Ausführliche Einreisebestimmungen finden Sie online bei der jeweiligen Reise unter der Rubrik „Länder“. Außerdem erhalten Sie diese Infos auch in Ihren zugesandten Reise-Vertragsunterlagen.
Wir empfehlen Ihnen dringend, sich schon vor der Buchung einer Reise über Ihre Einreisebestimmungen zu informieren. Bitte erkundigen Sie sich dabei auch über mögliche Bearbeitungszeiten für ggf. benötigte Visa, um eine rechtzeitige Bearbeitung vor Abreise zu gewährleisten sowie über notwendige Impfungen.
Bitte beachten Sie, dass seit dem 26. Juni 2012 jedes Kind, welches ins Ausland reist, unabhängig vom Alter ein eigenes Reisedokument benötigt. Eintragungen im Reisepass der Eltern werden nicht mehr anerkannt. Bitte beantragen Sie das notwendige Reisedokument bei den zuständigen Behörden.
Einreisebestimmungen für nicht-deutsche Staatsangehörige (Reisedokumente / Visum / Impfung):
Falls Personen ohne deutsche bzw. mit nicht ausschließlich deutscher Staatsbürgerschaft mitreisen, beachten Sie bitte, dass in diesem Fall andere bzw. gesonderte Einreisebestimmungen für Ihr gewähltes Reiseland gelten können. Hierüber geben die jeweiligen Auslandsvertretungen bzw. zuständigen Konsulate entsprechend Auskunft. Wir empfehlen Ihnen dringend, sich schon vor der Buchung einer Reise über Ihre Einreisebestimmungen zu informieren. Bitte erkundigen Sie sich dabei auch über mögliche Bearbeitungszeiten für ggf. benötigte Visa, um eine rechtzeitige Bearbeitung vor Abreise zu gewährleisten.
Sollten Sie in diesem Zusammenhang Fragen haben, helfen wir Ihnen gerne weiter. Bitte kontaktieren Sie uns unter unserer kostenfreien Service-Hotline 0800 250 00 00 (Mo-Fr 9-19 Uhr).
Kreuzfahrten mit nicko cruises
Ihr Reiseveranstalter ist die SZ-Reisen GmbH. Wir arbeiten bei dieser Kreuzfahrt mit der Reederei / dem Veranstalter nicko cruises zusammen. Aus diesem Grund erhalten sie innerhalb der sz-Reisen Reiseunterlagen die Kreuzfahrt-Unterlagen von nicko cruises.
Absagefrist durch den Reiseveranstalter sz-Reisen & Service GmbH:
Falls die Mindesteilnehmerzahl für Ihren Reisetermin nicht erreicht werden sollte, behält sich sz-Reisen vor, bis spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt (bei Tagesfahrten bis zu 2 Wochen) die Reise abzusagen bzw. vom Reisevertrag zurückzutreten. Weitere Informationen hierzu finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen SZ-Reisen & Service GmbH unter §7.
sz-Reisen und momento by sz-Reisen sind Marken der sz-Reisen & Service GmbH
Generelle Hinweise zu Flusskreuzfahrten:
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass im Rahmen von Flusskreuzfahrten spezifische, für Flussreisen typische Besonderheiten zu beachten sind:
Kabinen:
Schiffstypische Geräusche und Gerüche, wie zum Beispiel vom Schiffsmotor, der Klimaanlage beziehungsweise Lüftung usw. können in fast allen Räumlichkeiten zu vernehmen sein. Die Kabinen mit dem Vermerk „achtern“ liegen im hinteren Teil des Schiffes. In diesen Kabinen können bei fahrendem Schiff verstärkt Maschinengeräusche wahrzunehmen sein. In den Kabinen, die im vorderen Schiffsteil liegen, sind bei Anlegemanövern und Schleusendurchfahrten häufig verstärkte Geräusche des Bugstrahlruders zu hören. Besonders geräuschempfindlichen Gästen empfehlen wir, Ohrstöpsel mitzubringen. Alle Kabinen sind Außenkabinen mit Fenster oder Bullauge. Die Fenster lassen sich nur öffnen, wenn dies explizit ausgeschrieben ist. Bitte beachten Sie, dass kleine Sichteinschränkungen durch Treppen / Verstrebungen möglich sind. Oftmals haben die Kabinen französische Balkone (je nach Kabinenkategorie und Ausschreibung). Diese bestehen i.d.R. aus einem Geländer, einer Glasbrüstung oder einem Fenstergitter, das unmittelbar vor einem bodentiefen, zu öffnenden Fenster montiert ist.
Routen- und Leistungsänderungen:
Aufgrund von Hoch- und Niedrigwasser, bestimmten Witterungsbedingungen beziehungsweise Verzögerungen bei Schleusen- und Brückendurchfahrten, kann eine Änderung des Reiseablaufs notwendig werden. Auch Streiks können zu Routen- und Leistungsänderungen führen. Dies stellt keinen Grund für ein kostenfreies Rücktrittsrecht dar.
Schiffsanlegestellen:
Jedes Schiff hat in jedem Hafen einen Liegeplatz, der durch die Behörden in der Regel kurzfristig zugeteilt wird bzw. auch kurzfristig geändert werden kann. Dieser liegt nicht immer im Zentrum. Manchmal ist dies nicht der erste Platz am Anleger, sondern man macht „im Päckchen“ fest – es liegen mehrere Schiffe längsseits nebeneinander. In diesem Fall ist für die Liegezeit aus Ihrem Kabinenfenster eventuell nur das Nachbarschiff zu sehen und es kann zu Geräusch- und Geruchsbelästigungen kommen. Wenn Sie an Land gehen, führt der Weg folglich gegebenenfalls über oder durch andere Schiffe. Bitte beachten Sie, dass es während der Liegezeit auch zu Sichtbeeinträchtigungen durch Pontons und Kaimauern kommen kann.
Hinweis für Menschen mit eingeschränkter Mobilität:
Unsere Reisen sind nicht geeignet für Gäste mit eingeschränkter Mobilität. sz-Reisen sind meistens Reisen in Bewegung: Um alle Besichtigungen, Rundgänge und Ausflüge in vollem Umfang miterleben zu können, sollten Sie „gut zu Fuß“ sein. Auch so manch ein Hotel ist noch nicht auf Rollatoren oder weitergehende Mobilitätsbeschränkungen eingestellt. Daher sind unsere Reisen für schwer gehbehinderte Gäste sowie für Gäste im Rollstuhl oder mit starker Sehbehinderung nicht geeignet (auch Gehörlosigkeit oder allg. Reisebehinderung).
Im Zweifel können wir vorab für Sie prüfen, ob eine Teilnahme möglich ist. Bitte fragen Sie uns vor der Buchung, ob diese Reise für Sie geeignet ist. Wir beraten Sie gern unter unserer kostenlosen Service-Hotline 0800 250 00 00 (Mo-Fr 9-19 Uhr).
Zahlung & Reiserücktritt bei SZ-Reisen:
Ausführliche Informationen zu Zahlung und zum Reiserücktritt finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen SZ-Reisen & Service GmbH unter § 2. + 5. + 7. + 8.
Hinweis bei Hotelaufenthalt:
Bei der Hotelkategorie handelt es sich um eine Veranstalterbewertung, die auch von den örtlichen Kategorie abweichen kann.
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