Baltikum: Wandern auf den Tränen der Götter
"Auf Schusters Rappen" durch Litauen, Lettland & Estland!
- 5 geführte Wanderungen durch die schönsten Regional- und Nationalparks des Baltikums
- Kanufahrt im Gauja-Nationalpark
- Begegnung mit einem Bernsteinfänger
- Ausflug zur Kurischen Nehrung
- Traditionelles Mittagessen "Kybyn" im Nationalpark Trakai
- Halbpension inklusive
"Auf Schusters Rappen" durch Litauen, Lettland & Estland!
- 5 geführte Wanderungen durch die schönsten Regional- und Nationalparks des Baltikums
- Kanufahrt im Gauja-Nationalpark
- Begegnung mit einem Bernsteinfänger
- Ausflug zur Kurischen Nehrung
- Traditionelles Mittagessen "Kybyn" im Nationalpark Trakai
- Halbpension inklusive
Warum ausgerechnet die Ostseeküste des Baltikums so unglaublich reich an Bernstein ist? Weil die Götter hier Tränen der Verzückung vergossen haben, als sie die raue Schönheit der Region erblickten. Glauben Sie nicht? Ok, das mit den Göttern haben wir uns ausgedacht! Aber die Tränen werden Sie selbst vergießen, wenn Sie mit uns auf diese Wanderreise durch die schönsten Naturparks des Baltikums kommen, die Haupstädte Vilnius, Riga und Tallinn erkunden und Kultur und Geschichte dieses so besonderen Landstrichs kennenlernen.
Vilnius protzt mit prächtigem Barock, Riga umschmeichelt uns mit seinem Jugendstil, Tallinn bezaubert uns als besterhaltene mittelalterliche Stadt Europas. Dazwischen liegen Besuche in kleineren Städten, wie der Kreisstadt Memel und des idyllischen Fischerdorfes Nida auf der Kurischen Nehrung. In Trakai, mit seiner auf einer Insel gelegenen Burg könnte man auf die Idee kommen, hier habe jemand Schloß Moritzburg aus Backstein nachgebaut. Im restaurierten Gutshof Palmse erhalten wir Einblick in das einstige Leben der deutsch-baltischen Familie von der Pahlen. Und auch kulinarisch werden wir einige der baltischen Besonderheiten genießen - etwa die Kybyn genannten Fleischpasteten oder die Köstlichkeiten des Rigaer Bauernmarktes.
Nicht weniger abwechslungsreich sind die Land-schaften, die wir auf unseren Wanderungen erleben. Mal geht es über Dünen, ein anderes Mal entlang der Ostsee-Steilküste im Nationalpark Pajuris oder durch die sanfte Seenlandschaft des Nationalparks Trakai sowie durch die mystische Kulisse der Moore im Nationalpark Lahemaa.
Programm
1. Tag: Flug nach Riga - Stadtrundgang
Für Ihre Baltikumsreise "Auf Schusters Rappen" reisen Sie heute nach Riga.
Entdecken Sie die quirlige Hauptstadt der Letten. Bei einem Stadtrundgang sehen Sie die Altstadt mit der Großen und Kleinen Gilde sowie dem berühmten Schwarzhäupterhaus. Überall in der Architektur werden Sie die Einflüsse der vormals herrschenden Hanse entdecken. Ein Abstecher zum Jugendstilviertel mit seinen verspielten Häuserfassaden sowie in die riesigen Markthallen des Rigaer Bauernmarktes rundet die Bekanntschaft mit der lettischen Hauptstadt ab.
Am Abend lernen Sie Ihre Gruppe bei einem Willkommensabendessen besser kennen.
2. Tag: Berg der Kreuze - Wanderung im Naturpark Pajūris - Klaipėda
Heute verlassen Sie Riga in Richtung Klaipėda. Auf Ihrem Weg halten Sie nahe Siauliai am "Berg der Kreuze", einer einmaligen Pilgerstätte mit Tausenden von Kreuzen in allen denkbaren Größen. Pilger pflegen hier die Kreuze auf den Hügel zu stellen, verbunden mit einem Wunsch oder Dank.
Am Nachmittag erwartet Sie eine Wanderung durch den littauischen Pajuris-Nationalpark. Der Weg führt Sie entlang der eindrucksvollen Steilküste an der Ostsee und durch wohlriechende Kiefernwälder (Dauer: 2,5 h, Strecke: 8 km, Höhendiffenrenz: +/- 10 m). Sie treffen einen einheimischen Bernsteinfänger und erfahren von den Eigenschaften des Bernsteins sowie der traditionellen Fangweise.
Nach Ihrer Ankunft in Klaipėda können Sie noch individuell die Stadt erkunden udn ganz nach Belieben eines der Restaurants der Stadt besuchen.
3. Tag: Tagesausflug zur Kurischen Nehrung
Klaipėda verzaubert seine Besucher auf Schritt und Tritt. Lassen Sie sich davon beim morgendlichen Stadtrundgang in der ehemaligen Kreisstadt Memel (Klaipeda) überzeugen. Die Altstadt von Klaipėda unterscheidet sich von denen der anderen litauischen Städte durch seine Kompaktheit, sowie die Fülle an deutscher und skandinavischer Architektur. In den Zwischenkriegsjahren galt Klaipėda sogar als eine der schönsten Städte Nordeuropas.
Anschließend führt Sie der heutige Ausflug auf die Kurische Nehrung. Auf dem Weg in die ehemalige Künstlerkolonie Nida können Sie die unglaubliche Vogelvielfalt des Haffs beobachten. Sie besichtigen das nunmehr idyllische Fischerdorf, dessen berühmteste Sehenswürdigkeit das Thomas-Mann-Haus auf dem sogenannten Schwiegermutterberg ist. Hier und da macht ein Schild auf "Rukyta Zuvis" (geräucherten Fisch) aufmerksam - unbedingt probieren! In der Galerie des bekannten litauischen Künstlers K. Mizgiris können Sie einige der schönsten Bernsteinschmuckstücke sehen, welche im Baltikum gefertigt werden.
Am Nachmittag unternehmen Sie eine Wanderung zu den größten Sanddünen Europas. An ihrer höchsten Stelle wurde eine Aussichtsplattform gebaut, von der man sowohl die Ostsee als auch das Kurische Haff einsehen kann. Es badarf einer gewissen Kondition die Dünenlandschaft zu erkunden, denn die Wege auf den großen Dünen sind oft nicht befestigt sondern bestehen im Wesentlichen aus hellen und feinen Sand in dem der Wanderer bei jedem Schritt ein wenig einsinkt. Obgleich sich vereinzelte befestigte Abschnitte aus Holzbolen finden, werden auch diese mitunter von Flugsand überdeckt und bieten daher nur teilweise festen Untergrund. Dies ist jedoch kein Malus, ganz im Gegenteil. Die Ursprünglichkeit der Landschaft und das unverfälschte Naturerlebnis machen eine Dünenbesteigung zu einem echten Vergnügen (Dauer: 3,5 h, Strecke: 10 km, Höhendiffenrenz: +/- 30 m). Zum Abendessen fahren Sie zurück nach Klaipėda.
4. Tag: Historischer Nationalpark Trakai – Vilnius
Am Morgen verlassen Sie Klaipėda und fahren in den bekanntesten Nationalpark Litauens, nach Trakai.
Zum gemeinsamen Mittagessen kehren Sie in ein typisch karäisches Restaurant ein und genießen "Kybyn", traditionelle Fleischpasteten, welche mit Hammel- oder Rindfleisch gefüllt sind. Der Großfürst Vytautas hat einige hundert Karäer im 14. Jahrhundert als Burgwache in Trakai angesiedelt, welche bis heute Ihre Traditionen beibehalten haben.
Bei der anschließenden Wanderung durch das Hochmoor rund um die Wasserburg folgen Sie einem urigen Holzpfad, welcher direkt an der mittelalterlichen Burg endet (Dauer: 2,5 h, Strecke: 8 km, Höhendiffenrenz: +/- 10 m). Das sagenumwobene und oft besungene Aushängeschild Litauens lernen Sie bei einer kurzweiligen Führung kennen. Freuen Sie sich auf eine eher ungewöhnliche Entstehungsgeschichte aus dem Mittelalter.
Am Nachmittag fahren Sie weiter nach Vilnius, wo Sie individuell den Abend gestalten und ausklingen lassen.
5. Tag: Stadtrundgang Vilnius - Besuch einer Leinenmanufaktur
Beim heutigen Stadtrundgang können Sie die Sehenswürdigkeiten der litauischen Hauptstadt entdecken. Prächtige Barockkirchen, verwinkelte Gässchen, eine der ältesten Universitäten Osteuropas sind nur einige Kennzeichen der zum UNESCO-Weltkulturerbe gehörenden Stadt. Sie besuchen eine traditionsreiche Leinenmanufaktur mit über 100 jahre alten Webstühlen und lernen dieses traditionelle Handwerk besser kennen.
Das gemeinsame Abendessen beendet einen eindrucksvolen Tag in Vilnius.
6. Tag: Kanufahrt auf der Gauja - Sigulda
Sie verlassen heute Vilnius und fahren in Richtung Sigulda. Unterwegs halten Sie für einen Perspektivwechsel und unternehmen eine ca. 2-stündige Kanufahrt (in 2er Kanus) auf dem Fluss Gauja. Diese Tour ermöglicht vom Wasser aus noch einmal ganz andere Blicke in den riesigen Nationalpark hinein und auf die malerischen Ufer.
Zum Abendessen und Übernachten fahren Sie nach Sigulda weiter.
7. Tag: Gauja-Nationalpark - Tallinn
Nach dem Frühstück fahren Sie in den Gauja-Nationalpark, der sich durch das wunderschöne Tal des gleichnamigen Flusses, erstreckt. Den für baltische Verhältnisse steilen Abhängen verdankt das Gebiet auch seinen Namen "Livländische Schweiz". Die Wanderung führt Sie durch dieses Urstromtal. An den Ufern findet man viele Höhlen, überall hinterlassen die Biber ihre Spuren. (Dauer: 2 h, Strecke: 6 km, Höhendiffenrenz: +/- 15 m)
Ihre Reise geht weiter nach Tallinn. Je nach Ankunftszeit verbleibt noch etwas Zeit, Tallinn individuell zu entdecken, bevor Sie das Abendessen genießen.
8. Tag: Stadtbesichtigung Tallinn - Lahemaa Nationalpark - Tallinn
Am Vormittag erleben Sie eine Stadtführung in Tallinn, der am besten erhaltenen mittelalterlichen Stadt Nordeuropas: gotische Turmspitzen, kurvige Kopfsteinstraßen und eine bezaubernde Architektur. Dabei besuchen Sie zudem die Katharina-Gilde und treffen Glas-, Keramik- und Lederkünstler in ihren Werkstätten.
Danach verlassen Sie die Stadt und fahren in den Lahemaa-Nationalpark, der sehr vielfältig ist: massive Urwälder, reiche Tierwelt, prächtige Herrenhäuser und steinige Küsten. Nach der Besichtigung des Gutshofes der deutsch-baltischen Familie von der Pahlen in Palmse unternehmen Sie eine Wanderung durch das Moor zur Halbinsel von Käsmu mit den riesigen Findlingen (Dauer: 3,5 Std., Strecke: 12 km, Höhendifferenz: +/- 5 m) .
Anschließend kehren Sie nach Tallinn zurück.
9. Tag: Besichtigung Stadtteil Pirita und Kadriorg-Park - Pärnu - Fahrt nach Riga
Am Vormittag besichtigen Sie Tallinns Stadtteil Pirita und den Kadriorg-Park.
Pirita (deutsch Brigitten, manchmal auch St. Brigitten) ist ein im Nordosten an der Tallinner Bucht gelegener Vorort. Dort befindet sich der zu den Olympischen Sommerspielen 1980 in Moskau gebaute olympische Yachthafen, der heute ein Segelzentrum ist. Weiterhin finden Sie hier die Ruinen des mittelalterlichen Sankt-Birgitten-Klosters und das beeindruckende neue Gebäude des Estnischen Kunstmuseums Kumu. Das Museum befindet sich im Kadriorg-Park, dem herausragendsten Schloss- und Stadtpark Estlands. Mit der Anlegung des Parks wurde 1718 auf Anweisung Peters I. begonnen. Im Kadriorg-Park sieht man charakteristische Elemente der Parkgestaltung aus dem 18., 19. und 20. Jahrhundert.
Danach geht es Richtung Riga weiter. Dabei legen Sie eine Zwischenstopp in Pärnu, der Sommerhauptstadt Estlands, für eine kurze Stadtbesichtigung und ein eindividuelle Mittagspause ein. Ihre Weiterreise bringt Sie zurück an Ihren Ausgangspunkt der Tour - nach Riga.
Eine Reise neigt sich dem Ende zu und bei einem gemeinsamen Abschiedsabendessen können Sie Ihre Erlebnisse und Eindrücke austauschen.
10. Tag: Freizeit - Rückflug
Bis zum Transfer zum Flughafen (je nach Abflugzeit) können Sie noch Riga individuell erkunden. Danach werden Sie zum Flughafen Riga gebracht und fliegen zurück nach Hause.
Reisedaten
- Reise/Reiseziel:
- Baltikum: Wandern auf den Tränen der Götter
- Veranstalter:
- SZ-Reisen & Service GmbH
- Mindestteilnehmerzahl:
- 20
- Ungefähre Gruppengröße:
- 22
Hinweis: Ab dem 10.05.2024 erheben wir bei allen Neubuchungen von Flugreisen mit Abreise 2024 aufgrund der kurzfristig erhöhten Luftverkehrssteuer einen Betrag von:
3,- EUR p.P. / Reise innerhalb Europas
15,- EUR p.P. / Reise außerhalb Europas
Termine
Reiseversicherung
Wir empfehlen Ihnen den sofortigen Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung (Reiserücktritt und Reiseabbruch), sowie bei Auslandsreisen eine zusätzliche private Auslandskrankenversicherung.
Wir helfen Ihnen dabei, den optimalen Versicherungsschutz für Sie zu finden. Lesen Sie sich hier alle näheren Informationen durch.
Beförderung
- Flug mit renommierter Fluggesellschaft nach Riga und zurück in der Economy Class (Umsteigeverbindung)
- Transfers Flughafen - Hotel - Flughafen
- Fahrt im modernen Reisebus
- Fährüberfahrt Kurische Nehrung
Hotels und Verpflegung
(alle Ü in 3*/4*-Hotels)
- 2 Übernachtungen in Riga
- 2 Übernachtungen in Klaipeda
- 2 Übernachtungen in Vilnius
- 1 Übernachtung in Sigulda
- 2 Übernachtungen in Tallinn
- 9 x Frühstück
- 1 Mittagessen mit Kibinai-Verkostung
- 7 x Abendessen als 3-Gang-Menü inkl. Tee/Kaffee und Wasser
Ausflüge und Besichtigungen
Alle in deutscher Sprache, soweit nicht anders angegeben
- Wanderungen:
- Im Nationalpark Trakai
- Kurische Nehrung
- Ostsee-Steilküste im Nationalpark Pajuris
- Im Gauja-Nationalpark
- Laheema-Nationalpark und Halbinsel von Käsmu
- Stadtrundfahrten/-gänge: Vilnius, Nida, Klaipeda, Riga, Pärnu und Tallinn
- Kanufahrt im Gauja-Nationalpark
- Führung mit einem Bernsteinfänger
- Besuche: „Berg der Kreuze“ in Siauliai, Leinenmanufaktur, Bernsteingalerie, Markthallen/Bauernmarkt Riga, Katharinengilde
- Eintritte: Wasserburg Trakai, Gutshof Palmse
Zusätzlich inklusive
- Aktuelle Steuern & Sicherheitsgebühren
- Ökologische Gebühr für die Kurische Nehrung
- Örtliche Reise-/Wanderreiseleitung: 1.-9. Tag
- sz-Reisebegleitung
Zielland
Litauen
Kontinent: | Europa |
Hauptstadt: | Vilnius |
National- und Amtssprache: | Litauisch |
Währungscode: | EUR |
Internationale Vorwahl: | +370 |
Polizei: | 112 |
Notarzt: | 112 |
Zeitverschiebung: | UTC +2 OEZ UTC +3 OESZ |
Stecker- und Adapterinformationen | Typ C, Typ J |
Essen
- Häufig verwendete Lebensmittel: Gerste, Kartoffeln, Roggen, Rote Beete, Beeren und Pilze
- Die traditionelle Küche ist einfach, deftig und ziemlich fettig
Landestypische Gerichte
- Cepelinai → Nationalgericht, Kartoffelklöße, die mit Hackfleisch oder Quark gefüllt und mit einer Soße aus gebratenem Speck, Zwiebeln und Sauerrahm serviert werden
- Kepta Duona → längliche Roggenbrotstücke, die mit Knoblauch eingerieben und in Öl frittiert werden
- Sakotis → ein Kuchen, der in Schichten gebacken wird
- Skruzdelynas → ein süßes Gebäck aus mehreren Teilen, die mit Mohn besprenkelt und mit Honig und Nüssen glasiert werden
Getränke
- Midus → ist ein alkoholisches Getränk, welches aus hellem Blütenhonig gebraut wird und in Litauen eine lange Tradition hat
- Balzamas → traditioneller schwarzer Kräuterlikör
- Krupnik → traditioneller Honiglikör
- Internationale Softdrinks
Trinkwasser
In diesem Land oder Inselregion sollten Sie laut CDC (Centers for Disease Control and Prevention), einer Unterbehörde des US-Gesundheitsministeriums, kein Wasser aus der Leitung trinken. Bei unklarer Wasserhygiene sollte auf Leitungswasser und Eiswürfel immer verzichtet werden, rät das Auswärtige Amt.
Infrastruktur
- Das Straßennetz ist gut ausgebaut
- Es gibt Autobusse und Eisenbahnlinien
Allgemeines
- Rechtsverkehr
- Promillegrenze: 0,4 (Fahranfänger und Fahrradfahrer: 0,0)
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
- Zur Begrüßung gibt man sich die Hand
Trinkgelder
Restaurant: | 10% |
Hotel: | 10% |
Taxi: | 10% |
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?
Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
- nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
- schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
- Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
- in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- als Vermittler agieren
- die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
- auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen
Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?
- Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren
Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
- bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
- anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen
Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen
Nützliche Links
Konsulargesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/
Anlaufstelle an deutschen Flughäfen
Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf
Geldüberweisung ins Ausland
Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen
Telefonnummern des Auswärtigen Amtes
In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.
Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung
- Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
- Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
- diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
- ehrenamtlicher Beruf
- können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
- sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
- haben eingeschränkte konsularische Befugnis
- Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden
Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen
- Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
- Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
- Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
- Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
- Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
- Die medizinische Versorgung ist in größeren Städten besser als in ländlichen Gebieten
- Die Notfallversorgung ist überall gesichert
Nicht erlaubte Medikamente: -
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
Plastikverbot: -
Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -
Lettland
Kontinent: | Europa |
Hauptstadt: | Riga |
National- und Amtssprache: | Lettisch |
Währungscode: | EUR |
Internationale Vorwahl: | +371 |
Polizei: | 112 |
Notarzt: | 112 |
Zeitverschiebung: | UTC +2 OEZ UTC +3 OESZ |
Stecker- und Adapterinformationen | Typ C, Typ F |
Essen
- Die Küche in Lettland ist eher deftig
- Zu den Grundnahrungsmitteln gehören Getreide wie Roggen, Weizen und Hafer
- Wichtige Nahrungsmittel: Milchprodukte, Kartoffeln, Kohl und Erbsen
Landestypische Gerichte
- Rupjmaize → Nationalgericht, dunkles Brot aus Roggen
- Piragi → Hefeteigtaschen mit Speck und Zwiebeln gefüllt
- Sauerampfersuppe → mit gekochtem Schweinefleisch, Zwiebeln, Kartoffeln, Graupen, hartgekochten Eiern und saurer Sahne
- Akroshka → Milchsuppe mit Zwiebeln, Kräutern, Salatgurke und saurer Sahne
- Alexandertorte → Nachspeise mit Himbeeren oder Preiselbeeren
Getränke
- Das Trinken (oder auch schon alleine das Mitführen einer geöffneten Dose/Flasche Alkohols) auf der Straße, in den Parks oder an anderen öffentlichen Plätzen ist in Riga verboten und wird mit einer Geldstrafe geahndet
- Rigas Black Balsam → ein dunkler Likör, man trinkt ihn mit Kaffee oder Wodka gemischt
- Bauskas Tumsais → dunkles einheimisches Bier
- Gaisais → helles einheimische Bier
Trinkwasser
In diesem Land oder Inselregion sollten Sie laut CDC (Centers for Disease Control and Prevention), einer Unterbehörde des US-Gesundheitsministeriums, kein Wasser aus der Leitung trinken. Bei unklarer Wasserhygiene sollte auf Leitungswasser und Eiswürfel immer verzichtet werden, rät das Auswärtige Amt.
Infrastruktur
- Das Straßennetz ist nicht überall in einem guten Zustand
- Die touristische Infrastruktur ist vor allem in Riga sehr gut
- In Riga gibt es guten öffentlichen Nahverkehr
- Es gibt Flug-, Eisenbahn und Fährverbindungen
- Taxis und Mietwagen stehen zur Verfügung
Allgemeines
- Rechtsverkehr
- Promillegrenze: 0,5 (Fahranfänger unter 2 Jahren: 0,2)
- Es werden Fahrten mit öffentlichen Taxis (beleuchtetes Schild, gelbes Kennzeichen mit TX oder TQ) empfohlen
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
- Zur Begrüßung gibt man sich die Hand
- Blumensträuße werden als Gastgeschenke gerne angenommen
- Zurückhaltende Kleidung ist angebracht
Trinkgelder
Restaurant: | 5-10% |
Hotel: | nach eigenem Ermessen |
Taxi: | nach eigenem Ermessen |
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?
Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
- nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
- schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
- Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
- in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- als Vermittler agieren
- die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
- auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen
Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?
- Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren
Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
- bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
- anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen
Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen
Nützliche Links
Konsulargesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/
Anlaufstelle an deutschen Flughäfen
Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf
Geldüberweisung ins Ausland
Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen
Telefonnummern des Auswärtigen Amtes
In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.
Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung
- Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
- Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
- diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
- ehrenamtlicher Beruf
- können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
- sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
- haben eingeschränkte konsularische Befugnis
- Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden
Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen
- Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
- Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
- Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
- Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
- Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
- Die medizinische Grundversorgung ist gewährleistet und entspricht europäischen Standards
Nicht erlaubte Medikamente: -
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
- Das Trinken von Alkohol auf offener Straße ist verboten, lediglich der Ausschank in Straßencafes ist erlaubt
- Fahren unter Alkoholeinfluss ist verboten
Plastikverbot: -
Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -
Estland
Kontinent: | Europa |
Hauptstadt: | Talinn |
National- und Amtssprache: | Estnisch |
Währungscode: | EUR |
Internationale Vorwahl: | +372 |
Polizei: | 112 |
Notarzt: | 112 |
Zeitverschiebung: | UTC +2 OEZ UTC +3 OESZ |
Stecker- und Adapterinformationen | Typ C, Typ F |
Essen
- Die Küche Estlands ist stark von der skandinavischen, russischen und deutschen Küche beeinflusst
- Häufig verwendete Lebensmittel: Sauerkraut, Kartoffeln, Milchprodukte, Fisch, Waldfrüchte und Pilze
Landestypische Gerichte
- Verivorst → Nationalgericht, Blutwurst serviert mit Sauerkraut
- Taidetud Basikarind → gefüllter Kalbsbraten
- Sult → Kalbs- und Schweinefleisch in Aspik
- Rossolye → eingelegter Hering mit Kartoffeln und Zwiebeln
- Kilud → Nationalfisch, gewürzter Strömling
- Seljanka → Suppe aus Fleisch und Wurst mit sauren Gurken, Zwiebeln, saurer Sahne und anderem Gemüse
Getränke
- Kaffee
- Saku → beliebteste Biersorte, gibt es in hell und dunkel
- Viru Valge → estländischer Vodka
- Kali → limonadenähnliches Getränk
- Vana Tallin → estländischer Likör
- Verschiedene Milchgetränke wie Kefir und Buttermilch
- Internationale Softdrinks
Trinkwasser
In diesem Land oder Inselregion sollten Sie laut CDC (Centers for Disease Control and Prevention), einer Unterbehörde des US-Gesundheitsministeriums, kein Wasser aus der Leitung trinken. Bei unklarer Wasserhygiene sollte auf Leitungswasser und Eiswürfel immer verzichtet werden, rät das Auswärtige Amt.
Infrastruktur
- Die touristische Infrastruktur ist sehr gut ausgebaut
- In Talinn gibt es öffentlichen Nahverkehr
- Taxis sind vorhanden und preiswert
- Es gibt sowohl Flug-, Eisenbahn als auch Fährverbindungen
Allgemeines
- Rechtsverkehr
- Promillegrenze: 0,0
- Es besteht auch tagsüber eine Lichtpflicht für alle PKWs und Straßenfahrzeuge
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
- Zur Begrüßung gibt man sich die Hand
- Touristen sollten die Kultur und Geschichte des Landes respektieren
Trinkgelder
Restaurant: | unüblich, kann nach eigenem Ermessen gegeben werden |
Hotel: | unüblich, kann nach eigenem Ermessen gegeben werden |
Taxi: | unüblich, kann nach eigenem Ermessen gegeben werden |
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?
Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
- nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
- schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
- Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
- in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- als Vermittler agieren
- die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
- auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen
Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?
- Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren
Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
- bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
- anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen
Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen
Nützliche Links
Konsulargesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/
Anlaufstelle an deutschen Flughäfen
Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf
Geldüberweisung ins Ausland
Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen
Telefonnummern des Auswärtigen Amtes
In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.
Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung
- Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
- Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
- diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
- ehrenamtlicher Beruf
- können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
- sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
- haben eingeschränkte konsularische Befugnis
- Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden
Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen
- Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
- Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
- Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
- Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
- Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
- Die medizinische Grundversorgung ist gewährleistet
Nicht erlaubte Medikamente: -
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
Plastikverbot: -
Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -
PDF-Downloads
Länder-InformationAusführliche Einreisebestimmungen:
Ausführliche Einreisebestimmungen finden Sie .
Hinweis: Änderungen des Reiseverlaufs aufgrund des Wetters oder unvorhergesehener Ereignisse bleiben dem Wanderreiseleiter vorbehalten. Eine gute Kondition, normale Wandererfahrung und Trittsicherheit sind erforderlich.
Die Wanderungen haben ein leichtes Schwierigkeitsniveau. Trekking- bzw. Bergschuhe mit guter Profilsohle sind erforderlich.
Gut zu Fuß:
Bei dieser Reise werden u.a. längere Strecken gelaufen. Sie sollten also "gut zu Fuß" sein. Wir empfehlen Ihnen außerdem bequeme und feste Schuhe für diese Ausflüge.
Hinweis zu den Ausflügen:
Alle Ausflüge und Führungen finden in deutscher Sprache statt, soweit nichts anderes angegeben ist. Bitte beachten Sie, dass sich die angegebene Reihenfolge der Ausflüge ändern kann.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige (Reisedokumente / Visum / Impfung):
Deutsche Staatsangehörige benötigen für diese Reise gültige Ausweisdokumente. Die Reise kann sonst nicht angetreten werden!
Je nach Reiseland kann es sein, dass ein Visum erforderlich ist. In einigen Ländern sind ggf. auch Impfvorschriften zu beachten. Ausführliche Einreisebestimmungen finden Sie online bei der jeweiligen Reise unter der Rubrik „Länder“. Außerdem erhalten Sie diese Infos auch in Ihren zugesandten Reise-Vertragsunterlagen.
Wir empfehlen Ihnen dringend, sich schon vor der Buchung einer Reise über Ihre Einreisebestimmungen zu informieren. Bitte erkundigen Sie sich dabei auch über mögliche Bearbeitungszeiten für ggf. benötigte Visa, um eine rechtzeitige Bearbeitung vor Abreise zu gewährleisten sowie über notwendige Impfungen.
Bitte beachten Sie, dass seit dem 26. Juni 2012 jedes Kind, welches ins Ausland reist, unabhängig vom Alter ein eigenes Reisedokument benötigt. Eintragungen im Reisepass der Eltern werden nicht mehr anerkannt. Bitte beantragen Sie das notwendige Reisedokument bei den zuständigen Behörden.
Einreisebestimmungen für nicht-deutsche Staatsangehörige (Reisedokumente / Visum / Impfung):
Falls Personen ohne deutsche bzw. mit nicht ausschließlich deutscher Staatsbürgerschaft mitreisen, beachten Sie bitte, dass in diesem Fall andere bzw. gesonderte Einreisebestimmungen für Ihr gewähltes Reiseland gelten können. Hierüber geben die jeweiligen Auslandsvertretungen bzw. zuständigen Konsulate entsprechend Auskunft. Wir empfehlen Ihnen dringend, sich schon vor der Buchung einer Reise über Ihre Einreisebestimmungen zu informieren. Bitte erkundigen Sie sich dabei auch über mögliche Bearbeitungszeiten für ggf. benötigte Visa, um eine rechtzeitige Bearbeitung vor Abreise zu gewährleisten.
Sollten Sie in diesem Zusammenhang Fragen haben, helfen wir Ihnen gerne weiter. Bitte kontaktieren Sie uns unter unserer kostenfreien Service-Hotline 0800 250 00 00 (Mo-Fr 9-19 Uhr).
Absagefrist durch den Reiseveranstalter sz-Reisen & Service GmbH:
Falls die Mindesteilnehmerzahl für Ihren Reisetermin nicht erreicht werden sollte, behält sich sz-Reisen vor, bis spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt (bei Tagesfahrten bis zu 2 Wochen) die Reise abzusagen bzw. vom Reisevertrag zurückzutreten. Weitere Informationen hierzu finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen SZ-Reisen & Service GmbH unter §7.
sz-Reisen und momento by sz-Reisen sind Marken der sz-Reisen & Service GmbH
Hinweis für Menschen mit eingeschränkter Mobilität:
Unsere Reisen sind nicht geeignet für Gäste mit eingeschränkter Mobilität. sz-Reisen sind meistens Reisen in Bewegung: Um alle Besichtigungen, Rundgänge und Ausflüge in vollem Umfang miterleben zu können, sollten Sie „gut zu Fuß“ sein. Auch so manch ein Hotel ist noch nicht auf Rollatoren oder weitergehende Mobilitätsbeschränkungen eingestellt. Daher sind unsere Reisen für schwer gehbehinderte Gäste sowie für Gäste im Rollstuhl oder mit starker Sehbehinderung nicht geeignet (auch Gehörlosigkeit oder allg. Reisebehinderung).
Im Zweifel können wir vorab für Sie prüfen, ob eine Teilnahme möglich ist. Bitte fragen Sie uns vor der Buchung, ob diese Reise für Sie geeignet ist. Wir beraten Sie gern unter unserer kostenlosen Service-Hotline 0800 250 00 00 (Mo-Fr 9-19 Uhr).
Zahlung & Reiserücktritt bei SZ-Reisen:
Ausführliche Informationen zu Zahlung und zum Reiserücktritt finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen SZ-Reisen & Service GmbH unter § 2. + 5. + 7. + 8.
Hinweis Luftverkehrssteuer:
Die Bundesregierung hat zum 01.05.20 unerwartet eine Erhöhung der Luftverkehrssteuer beschlossen. Diese Erhöhung erfolgte sehr kurzfristig und war für uns als Reiseveranstalter bei der Planung Ihrer Reise nicht vorhersehbar. Dadurch erheben wir seit dem 10.05.2024 bei allen Neubuchungen von Flugreisen mit Abreise 2024 zusätzlich einen Betrag von:
3,- EUR p.P. / Reise innerhalb Europas,
15,- EUR p.P. / Reise außerhalb Europas.
Hinweis bei Hotelaufenthalt:
Bei der Hotelkategorie handelt es sich um eine Veranstalterbewertung, die auch von den örtlichen Kategorie abweichen kann.