Baltikum: Drei Länder, drei Charaktere
Rundreise entlang der Sehenswürdigkeiten Litauens, Lettlands und Estlands
- Rundreise mit Übernachtungen in den 3 Hauptstädten Vilnius, Riga und Tallinn
- Spaziergang auf Europas höchster Wanderdüne in der Kurischen Nehrung
- Wasserburg Trakai
- Barockschloss Rundale
- Besuch des Gauja Nationalparks
Rundreise entlang der Sehenswürdigkeiten Litauens, Lettlands und Estlands
- Rundreise mit Übernachtungen in den 3 Hauptstädten Vilnius, Riga und Tallinn
- Spaziergang auf Europas höchster Wanderdüne in der Kurischen Nehrung
- Wasserburg Trakai
- Barockschloss Rundale
- Besuch des Gauja Nationalparks
Vielfalt ist ein Versprechen, wenn Sie die 3 Länder Litauen, Lettland und Estland besuchen. Im Vergleich ihrer sprachlichen, geschichtlichen und kulturellen Prägung werden Sie deutliche Unterschiede feststellen. Sie erleben quirlige und moderne Hauptstädte, die Lebenslust versprühen – jede auf ihre ganz eigene Art.
Das lettische Riga glänzt mit Jugendstilhäusern und pulsierendem Großstadtleben. Das Schwarzhäupterhaus der Dom und die St. Petri-Kirche stehen beim Sightseeing genauso hoch im Kurs wie die Straßencafés, wo Style und Chic wie auf einem Catwalk an Ihnen vorbeiflanieren.
Ganz anders Vilnius. Die litauische Hauptstadt, rockt den Spätbarock. Die katholische Stadt pflegt ihre alten Klöster und Kirchen ebenso wie ihre Offenheit für fremde Kulturen aus aller Welt. Der Gotische Winkel, die Universität und die Wasserfestung Trakai, nahe der Stadt gelegen inmitten einer stimmungsvollen Seenlandschaft, sind herrliche Motive für Ihr Fotoalbum.
Estlands Hauptstadt Tallinn putzt das Mittelalter sichtbar heraus und setzt seine imposanten Stadtmauern, Altstadtgassen und Wehrtürme gekonnt in Szene. Im Gegensatz dazu ist das Leben hier fortschrittlich organisiert. Die Parlamentswahl via Internet beispielsweise ist für Estland völlig selbstverständlich.
Einzigartige Naturerlebnisse wie der Gauja-Nationalpark oder das Naturschutzgebiet Luitemaa sind inklusive. Und natürlich die Dünen der Kurischen Nehrung, in denen einst Thomas Mann lange Sommer verbrachte. Greifen Sie zu – die baltische Wundertüte steckt voller Überraschungen!
Programm
1. Tag: Anreise nach Riga (Lettland)
Heute beginnt Ihre Reise ins Baltikum und Sie fliegen nach Riga, der Hauptstadt Lettlands. Am Flughafen erwartet Sie Ihre örtliche Reiseleitung, die Sie in den nächsten Tagen bei Ihrer Reise durch die 3 baltischen Staaten begleiten wird. Bei Ihrer Fahrt zum Hotel bekommen Sie einen ersten Eindruck von der Stadt.
Je nach Ankunftszeit bleibt Ihnen bis zum Abendessen Zeit, die Stadt schon etwas zu entdecken bis Sie sich zum gemeinsamen Abendessen im Hotel wieder treffen.
2. Tag: Stadtrundfahrt Riga - Freizeit oder fakultativer Ausflug nach Jurmala
Während einer Stadtrundfahrt/-gang am Vormittag erkunden Sie gemeinsam Riga, die größte Stadt des Baltikums. Das Stadtbild wird geprägt durch den Fluss Daugava/Düna, welcher durch gewaltige Brücken überspannt wird und durch zahlreiche Jugendstil-Ensembles. Im Stadtkern findet man noch heute Zeugnisse aus der Zeit, als Riga Hansestadt war. Die Große und Kleine Gilde und das in den 90iger Jahren wieder errichtete Schwarzhäupterhaus beeindrucken ebenso wie das einzige erhaltene Stadttor und das Schloss. Überragt wird alles von der Petrikirche, Rigas höchster Kirche und dem Dom, dessen Besichtigung ebenso auf dem Programm steht.
Anschließend haben Sie Zeit für eigene Erkundungen oder Sie schließen sich dem Ausflug in das Seebad Jurmala an (fakultativ, vorab zubuchbar). Bei dem ca. 4-stündigen Ausflug am Nachmittag besichtigen Sie die Holzarchitektur des Ortes und haben Zeit für einen Spaziergang am Strand. Am Abend fahren Sie zurück nach Riga und es erwartet Sie ein gemeinsames Abendessen in Ihrem Hotel.
3. Tag: Rundale (Lettland) - "Berg der Kreuze" in Siauliai - Klaipeda
Haben Sie schon einmal vom Versailles des Nordens, Schloss Rundale (Ruhenthal), gehört? Die Anlage werden Sie im Anschluss besuchen. Das mittlerweile im Staatsbesitz befindliche Barockschloss ließ die russische Zarin Anna Iwanowna für den kurländischen Herzog Biron errichten. Der Baumeister Bartolomeo Francesco Restrelli, welcher auch die Pläne für den Winterpalast der Eremitage in St. Petersburg erstellte, entwarf diese Anlage und ließ auch den Garten in französischem Stil anlegen. Bunte, liebevoll gepflegte Rabatten und die in zarten Gelbtönen gehaltene Fassade des Schlosses laden zum Fotografieren und Entdecken ein.
Auf Ihrem Weg nach Klaipeda steht ein ganz besonderer Besichtigungspunkt auf dem Programm, der auch einen kleinen Einblick ins das religiöse Leben der Litauer ermöglicht - Siauliai, der "Berg der Kreuze". Scheinbar mitten im Nirgendwo erhebt sich ein Hügel, bedeckt mit unzähligen Kreuzen. Bereits seit der Zarenzeit hinterlassen hier Pilger die unterschiedlichsten Kreuze sowie kleine Jesusfiguren. Noch niemand hat sich die Mühe gemacht, diese christlichen Symbole zu zählen, aber die schiere Menge ist unglaublich beeindruckend!
Am Abend kommen Sie in Klaipeda an und genießen Ihr Abendessen im Hotel.
4. Tag: Ausflug auf die Kurische Nehrung - Stadtrundgang Klaipeda
Heute geht es mit dem Bus und per Fähre auf die Kurische Nehrung. Die schmale Landzunge, welche im südlichen Teil bereits zu Russland gehört, war schon immer eine beliebte Sommerfrische. Bereits Thomas Mann ließ sich hier nieder und natürlich darf auch ein Besuch in seinem Sommerhaus in Nida/Nidden nicht fehlen.
Hinweis: Das Thomas Mann Haus ist montags im April, Mai und September geschlossen, alternativ erfolgt der Besuch der Bernsteingallerie.
Anschließend besteigen und besichtigen Sie die Große Düne. Aus 52 Metern hat man bei guter Sicht einen schönen Blick über die Nehrung und das Haff, bis hinein in das Kaliningrader Gebiet.
Zurück in Klaipeda entdecken Sie das alte Zentrum der drittgrößten litauischen Stadt. Die denkmalgeschützte Altstadt mit ihren engen Gassen, alten Fachwerkhäusern und Speichern ist geprägt von 700 Jahren deutscher Geschichte. Der zentrale Platz der Altstadt ist der Theaterplatz in dessen Mittelpunkt der Simon-Dach-Brunnen steht, bekrönt von der bekannten Frauengestalt des Ännchens von Tharau. Das gleichnamige Lied des memelländischen Dichters Simon Dach zählt noch heute zum deutschen Liedgut. Vielleicht fühlen Sie sich ja zu einem kleinen Ständchen motiviert?
5. Tag: Wasserburg Trakai - Altstadtspaziergang Vilnius
Nach Ihrem Frühstück fahren Sie nach Trakai (Traken), einem weiteren Höhepunkt Ihrer Rundreise. Das Städtchen, einst die Hauptstadt des litauischen Reiches, liegt idyllisch inmitten von Seen. Noch heute leben hier einige Karaäer, Nachfahren einer altjüdischen Sekte. Ihre farbenfrohen Häuser fallen ebenso ins Auge wie die große gotische Inselburg, die wichtigste Sehenswürdigkeit von Trakai. Die alten Gemäuer wurden wunderbar restauriert und während Ihres Besuches erhalten Sie einen Einblick in die Zeit, als die Burg noch bewohnt war und der Fürst Vytautas hier berühmte europäische Staatsmänner zu Besuch hatte.
Die Ankunft in Vilnius verknüpfen wir mit einem Altstadtspaziergang durch Vilnius. Dabei sehen Sie unter anderem den Kathedralenplatz, der von der tempelartigen, weiß leuchtenden Kathedrale St. Stanislaus und dem frei stehenden Glockenturm beherrscht wird. Neben dem Tor der Morgenröte - dem einzigen erhaltenen Stadttor aus dem 16. Jahrhundert sehen Sie auch die Universität. Diese liegt mitten in der Altstadt und erstreckt sich über 12 Innenhöfe. Die ältesten Gebäude stammen noch aus dem 16. Jahrhundert, der Gründungszeit der Universität.
6. Tag: Gauja Nationalpark mit Ordensburg Sigulda - Cesis und Abendessen auf einem Bauernhof
Nach dem Frühstück geht Ihre Panoramafahrt zurück nach Lettland. Ihr heutiges Ziel ist der beliebte Gauja Nationalpark. Hierher kamen bereits im 19. Jahrhundert die ersten Besucher, die durch die ursprüngliche Landschaft, welche der Gauja-Fluss geschaffen hat, angelockt wurden. Im Zentrum des Nationalparks liegt Sigulda (Segewold). Dort besuchen Sie die Ordensburgruine aus dem Jahre 1207, die einst vom Schwertbrüderorden erbaut wurde. Der Süd- und Nordturm der Burg sowie deren Mauern können betreten werden und geben einen herrlichen Ausblick auf die Gauja Nationalpark mit Ordensburg Sigulda frei.
Danach geht die heutige Fahrt weiter nach Cesis. Das Abendessen genießen Sie auf dem ökologisch geführten Bauernhof "Zipari", der auf über 150 Jahre Geschichte zurückblickt.
7. Tag: Cesis - Gutshaus Orellen - Tallinn
Am Vormittag lernen Sie die die Kleinstadt Cesis bei einem kurzen Stadtrundgang näher kennen.
Anschließend fahren Sie weiter nordwärts Richtung Tallinn und besichtigen auf Ihrem Weg das Gutshaus Orellen. Das idyllische Anwesen ist ein Kleinod aus der Barockzeit und wird Kunst- und Naturliebhaber gleichermaßen begeistern.
Hinweis: Besuch entfällt bei Reistermin 18.06.2024, frühere Ankunft und Freizeit in Tallinn.
Sie fahren weiter in die estnische Hauptstadt Tallinn und lassen den langen Tag beim Abendessen ausklingen.
8. Tag: Stadtrundfahrt & - gang in Tallinn
Zunächst fahren Sie nach Ihrem Frühstück durch Tallinn und lernen die Stadtviertel Noblessner und Telliskivi kennen. Das Hafenviertel ist von industriellem Charme geprägt, weist aber auch prächtige Architektur, einen Yachthafen, Kunstgalerien und ein buntes kulturelles Leben sowie Restaurantszene auf. Hingegen steht das Noblessner-Viertel unweit der Altstadt für eine vielfältige Kunst- und Kulturszene. Der Markt am Baltischen Bahnhof (Balti Jaam) ist ein in Estland einzigartiger Markt, auf dessen drei Stockwerken etwa 300 Händler zu finden sind.
In die Altstadt von Tallinn führ der Spaziergang am Nachmittag. Nicht übersehen können Sie hier die mittelalterliche Stadtmauer. Sie war 3 Meter dick und bis zu 16 Meter hoch und besaß 46 Wehrtürme. Etwa die Hälfte sind noch erhalten und ein beeindruckendes Fotomotiv. Gleiches gilt für den Langen Hermann, den größten erhaltenen Turm der alten Burg. Dieser überragt die Dächer der Altstadt und ist schon von Weitem zu erkennen. Ebenfalls auf dem Domberg befindet sich die Domkirche, eines der ältesten estnischen Gotteshäuser aus dem 13. Jahrhundert. Die ursprünglich römisch-katholische Kathedrale wurde mit Abschluss der Reformation in Estland zur lutherischen Domkirche und ist heute Bischofskirche. Im Inneren können Sie sich selbst von der schlichten Schönheit dieser dreischiffigen Basilika im gotischen Stil überzeugen. Faszinierend sind auch die "Drei Schwestern", drei der schönsten Beispiele mittelalterlicher Bausubstanz in Tallinn.
9. Tag: Pärnu - Wanderung auf dem Lehrpfad Rannametsa - Riga
Heute fahren Sie in die Hafenstadt Pärnu. Die 44.000 Einwohner Stadt Pärnu wurde im 13. Jahrhundert vom Deutschen Orden gegründet und gilt als das wichtigste Seebad Estlands. Die Bezeichnung "Sommerhauptstadt Estlands" ist gerechtfertigt - sogar der Bürgermeister von Tallinn übergibt zu Beginn der Sommersaison symbolisch die Hauptstadtrechte an den Bürgermeister von Pärnu. Während einer Führung durch die Hansestadt entdecken Sie unter anderem das klassizistische Rathaus, ursprünglich Wohnsitz eines reichen Händlers, die Katharinenkirche und auch die Kuningastraße, wo sich ein schön restauriertes Speicherhaus aus dem 17. Jahrhundert befindet. Lassen Sie diesen Kurort auf sich wirken, ehe Sie Ihre Reise weiter in das Baltikumsland Estland führt.
Auf Schusters Rappen unterwegs sind Sie anschließend bei einer Wanderung über den Lehrpfad Rannametsa im Naturschutzgebiet Luitemaa. Der kreisförmige Lehrpfad verläuft teils über Holzbohlen und führt durch den Dünenkieferwald und das Moor Tolkuse bis zum hiesigen größten Moorsee. An diesem Pfad liegt auch die höchste Düne Estlands: Tornimäe. Auf der Düne befindet sich ein 18 Meter hoher Aussichtsturm, von wo aus sich ein wunderschöner Ausblick auf das Moor Tolkuse und die Bucht von Pärnu eröffnet.
Anschließend reisen Sie weiter nach Riga und Ihre Rundreise durch das Baltikum schließt sich wieder mit der Rückkehr zum Ausgangsort der Tour.
10. Tag: Heimreise
An Ihrem letzten Tag bringt Sie der Transfer nach dem Frühstück zum Flughafen um die Heimreise anzutreten. Hier verabschiedet sich Ihre örtliche Reiseleitung von Ihnen. Mit dem Rückflug geht eine beeindruckende Reise durch die Länder des Baltikums für Sie zu Ende.
» Für diese Reise stehen im Moment keine Termine zur Verfügung.
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Beförderung
- Haustürtransfer in ausgewählten Regionen
- Flug mit renommierter Fluggesellschaft nach Riga und zurück in der Economy Class (Umsteigeverbindung)
- Transfer Flughafen - Hotel - Flughafen
- Fahrt im Reisebus während der Rundreise
- Fährüberfahrt zur Kurischen Nehrung
Hotels & Verpflegung
(alle Übernachtungen in 3*/4*-Hotels)
- 3 Übernachtungen in Riga
- 2 Übernachtungen in Klaipeda
- 1 Übernachtung in Vilnius
- 1 Übernachtung in Cesis
- 2 Übernachtungen in Tallinn
- 9x Frühstück
- 9x Abendessen
Ausflüge & Besichtigungen
- Ausflüge: Kurische Nehrung, „Berg der Kreuze“
- Stadtrundfahrten/-gänge: Riga, Klaipeda, Nida, Vilnius, Sigulda, Cesis, Tallinn, Pärnu
- Wanderungen: Große Düne, Naturlehrpfad Rannamesta
- Besichtigung und Eintritt: Barockschloss Rundale, Gutshaus Orellen (nicht Termin 18.06.24), Wasserburg Trakai
- Eintritte: Rigaer Dom, Thomas-Mann-Haus (Juni-August) oder Bernsteingalerie (bis Mai, September) Nida, Ordensburgruine Sigulda, Domkirche Tallinn
Zusätzlich inklusive
- Aktuelle Steuern & Sicherheitsgebühren
- Nationalparkgebühr für die Kurische Nehrung
- Stadtsteuern Riga und Vilnius
- 1 Reisetaschenbuch pro Buchung
- Örtliche Reiseleitung (Reiseleiterwechsel an den Grenzen): 1.-10. Tag
- sz-Reisebegleitung
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Zielland
Litauen
Kontinent: | Europa |
Hauptstadt: | Vilnius |
National- und Amtssprache: | Litauisch |
Währungscode: | EUR |
Internationale Vorwahl: | +370 |
Polizei: | 112 |
Notarzt: | 112 |
Zeitverschiebung: | UTC +2 OEZ UTC +3 OESZ |
Stecker- und Adapterinformationen | Typ C, Typ J |
Essen
- Häufig verwendete Lebensmittel: Gerste, Kartoffeln, Roggen, Rote Beete, Beeren und Pilze
- Die traditionelle Küche ist einfach, deftig und ziemlich fettig
Landestypische Gerichte
- Cepelinai → Nationalgericht, Kartoffelklöße, die mit Hackfleisch oder Quark gefüllt und mit einer Soße aus gebratenem Speck, Zwiebeln und Sauerrahm serviert werden
- Kepta Duona → längliche Roggenbrotstücke, die mit Knoblauch eingerieben und in Öl frittiert werden
- Sakotis → ein Kuchen, der in Schichten gebacken wird
- Skruzdelynas → ein süßes Gebäck aus mehreren Teilen, die mit Mohn besprenkelt und mit Honig und Nüssen glasiert werden
Getränke
- Midus → ist ein alkoholisches Getränk, welches aus hellem Blütenhonig gebraut wird und in Litauen eine lange Tradition hat
- Balzamas → traditioneller schwarzer Kräuterlikör
- Krupnik → traditioneller Honiglikör
- Internationale Softdrinks
Trinkwasser
In diesem Land oder Inselregion sollten Sie laut CDC (Centers for Disease Control and Prevention), einer Unterbehörde des US-Gesundheitsministeriums, kein Wasser aus der Leitung trinken. Bei unklarer Wasserhygiene sollte auf Leitungswasser und Eiswürfel immer verzichtet werden, rät das Auswärtige Amt.
Infrastruktur
- Das Straßennetz ist gut ausgebaut
- Es gibt Autobusse und Eisenbahnlinien
Allgemeines
- Rechtsverkehr
- Promillegrenze: 0,4 (Fahranfänger und Fahrradfahrer: 0,0)
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
- Zur Begrüßung gibt man sich die Hand
Trinkgelder
Restaurant: | 10% |
Hotel: | 10% |
Taxi: | 10% |
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?
Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
- nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
- schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
- Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
- in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- als Vermittler agieren
- die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
- auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen
Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?
- Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren
Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
- bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
- anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen
Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen
Nützliche Links
Konsulargesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/
Anlaufstelle an deutschen Flughäfen
Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf
Geldüberweisung ins Ausland
Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen
Telefonnummern des Auswärtigen Amtes
In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.
Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung
- Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
- Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
- diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
- ehrenamtlicher Beruf
- können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
- sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
- haben eingeschränkte konsularische Befugnis
- Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden
Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen
- Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
- Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
- Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
- Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
- Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
- Die medizinische Versorgung ist in größeren Städten besser als in ländlichen Gebieten
- Die Notfallversorgung ist überall gesichert
Nicht erlaubte Medikamente: -
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
Plastikverbot: -
Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -
Lettland
Kontinent: | Europa |
Hauptstadt: | Riga |
National- und Amtssprache: | Lettisch |
Währungscode: | EUR |
Internationale Vorwahl: | +371 |
Polizei: | 112 |
Notarzt: | 112 |
Zeitverschiebung: | UTC +2 OEZ UTC +3 OESZ |
Stecker- und Adapterinformationen | Typ C, Typ F |
Essen
- Die Küche in Lettland ist eher deftig
- Zu den Grundnahrungsmitteln gehören Getreide wie Roggen, Weizen und Hafer
- Wichtige Nahrungsmittel: Milchprodukte, Kartoffeln, Kohl und Erbsen
Landestypische Gerichte
- Rupjmaize → Nationalgericht, dunkles Brot aus Roggen
- Piragi → Hefeteigtaschen mit Speck und Zwiebeln gefüllt
- Sauerampfersuppe → mit gekochtem Schweinefleisch, Zwiebeln, Kartoffeln, Graupen, hartgekochten Eiern und saurer Sahne
- Akroshka → Milchsuppe mit Zwiebeln, Kräutern, Salatgurke und saurer Sahne
- Alexandertorte → Nachspeise mit Himbeeren oder Preiselbeeren
Getränke
- Das Trinken (oder auch schon alleine das Mitführen einer geöffneten Dose/Flasche Alkohols) auf der Straße, in den Parks oder an anderen öffentlichen Plätzen ist in Riga verboten und wird mit einer Geldstrafe geahndet
- Rigas Black Balsam → ein dunkler Likör, man trinkt ihn mit Kaffee oder Wodka gemischt
- Bauskas Tumsais → dunkles einheimisches Bier
- Gaisais → helles einheimische Bier
Trinkwasser
In diesem Land oder Inselregion sollten Sie laut CDC (Centers for Disease Control and Prevention), einer Unterbehörde des US-Gesundheitsministeriums, kein Wasser aus der Leitung trinken. Bei unklarer Wasserhygiene sollte auf Leitungswasser und Eiswürfel immer verzichtet werden, rät das Auswärtige Amt.
Infrastruktur
- Das Straßennetz ist nicht überall in einem guten Zustand
- Die touristische Infrastruktur ist vor allem in Riga sehr gut
- In Riga gibt es guten öffentlichen Nahverkehr
- Es gibt Flug-, Eisenbahn und Fährverbindungen
- Taxis und Mietwagen stehen zur Verfügung
Allgemeines
- Rechtsverkehr
- Promillegrenze: 0,5 (Fahranfänger unter 2 Jahren: 0,2)
- Es werden Fahrten mit öffentlichen Taxis (beleuchtetes Schild, gelbes Kennzeichen mit TX oder TQ) empfohlen
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
- Zur Begrüßung gibt man sich die Hand
- Blumensträuße werden als Gastgeschenke gerne angenommen
- Zurückhaltende Kleidung ist angebracht
Trinkgelder
Restaurant: | 5-10% |
Hotel: | nach eigenem Ermessen |
Taxi: | nach eigenem Ermessen |
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?
Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
- nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
- schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
- Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
- in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- als Vermittler agieren
- die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
- auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen
Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?
- Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren
Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
- bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
- anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen
Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen
Nützliche Links
Konsulargesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/
Anlaufstelle an deutschen Flughäfen
Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf
Geldüberweisung ins Ausland
Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen
Telefonnummern des Auswärtigen Amtes
In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.
Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung
- Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
- Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
- diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
- ehrenamtlicher Beruf
- können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
- sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
- haben eingeschränkte konsularische Befugnis
- Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden
Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen
- Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
- Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
- Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
- Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
- Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
- Die medizinische Grundversorgung ist gewährleistet und entspricht europäischen Standards
Nicht erlaubte Medikamente: -
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
- Das Trinken von Alkohol auf offener Straße ist verboten, lediglich der Ausschank in Straßencafes ist erlaubt
- Fahren unter Alkoholeinfluss ist verboten
Plastikverbot: -
Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -
Estland
Kontinent: | Europa |
Hauptstadt: | Talinn |
National- und Amtssprache: | Estnisch |
Währungscode: | EUR |
Internationale Vorwahl: | +372 |
Polizei: | 112 |
Notarzt: | 112 |
Zeitverschiebung: | UTC +2 OEZ UTC +3 OESZ |
Stecker- und Adapterinformationen | Typ C, Typ F |
Essen
- Die Küche Estlands ist stark von der skandinavischen, russischen und deutschen Küche beeinflusst
- Häufig verwendete Lebensmittel: Sauerkraut, Kartoffeln, Milchprodukte, Fisch, Waldfrüchte und Pilze
Landestypische Gerichte
- Verivorst → Nationalgericht, Blutwurst serviert mit Sauerkraut
- Taidetud Basikarind → gefüllter Kalbsbraten
- Sult → Kalbs- und Schweinefleisch in Aspik
- Rossolye → eingelegter Hering mit Kartoffeln und Zwiebeln
- Kilud → Nationalfisch, gewürzter Strömling
- Seljanka → Suppe aus Fleisch und Wurst mit sauren Gurken, Zwiebeln, saurer Sahne und anderem Gemüse
Getränke
- Kaffee
- Saku → beliebteste Biersorte, gibt es in hell und dunkel
- Viru Valge → estländischer Vodka
- Kali → limonadenähnliches Getränk
- Vana Tallin → estländischer Likör
- Verschiedene Milchgetränke wie Kefir und Buttermilch
- Internationale Softdrinks
Trinkwasser
In diesem Land oder Inselregion sollten Sie laut CDC (Centers for Disease Control and Prevention), einer Unterbehörde des US-Gesundheitsministeriums, kein Wasser aus der Leitung trinken. Bei unklarer Wasserhygiene sollte auf Leitungswasser und Eiswürfel immer verzichtet werden, rät das Auswärtige Amt.
Infrastruktur
- Die touristische Infrastruktur ist sehr gut ausgebaut
- In Talinn gibt es öffentlichen Nahverkehr
- Taxis sind vorhanden und preiswert
- Es gibt sowohl Flug-, Eisenbahn als auch Fährverbindungen
Allgemeines
- Rechtsverkehr
- Promillegrenze: 0,0
- Es besteht auch tagsüber eine Lichtpflicht für alle PKWs und Straßenfahrzeuge
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
- Zur Begrüßung gibt man sich die Hand
- Touristen sollten die Kultur und Geschichte des Landes respektieren
Trinkgelder
Restaurant: | unüblich, kann nach eigenem Ermessen gegeben werden |
Hotel: | unüblich, kann nach eigenem Ermessen gegeben werden |
Taxi: | unüblich, kann nach eigenem Ermessen gegeben werden |
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?
Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
- nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
- schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
- Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
- in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- als Vermittler agieren
- die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
- auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen
Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?
- Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren
Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
- bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
- anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen
Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen
Nützliche Links
Konsulargesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/
Anlaufstelle an deutschen Flughäfen
Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf
Geldüberweisung ins Ausland
Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen
Telefonnummern des Auswärtigen Amtes
In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.
Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung
- Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
- Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
- diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
- ehrenamtlicher Beruf
- können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
- sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
- haben eingeschränkte konsularische Befugnis
- Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden
Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen
- Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
- Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
- Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
- Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
- Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
- Die medizinische Grundversorgung ist gewährleistet
Nicht erlaubte Medikamente: -
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
Plastikverbot: -
Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -
Ausflugsland
Lettland
Kontinent: | Europa |
Hauptstadt: | Riga |
National- und Amtssprache: | Lettisch |
Währungscode: | EUR |
Internationale Vorwahl: | +371 |
Polizei: | 112 |
Notarzt: | 112 |
Zeitverschiebung: | UTC +2 OEZ UTC +3 OESZ |
Stecker- und Adapterinformationen | Typ C, Typ F |
Essen
- Die Küche in Lettland ist eher deftig
- Zu den Grundnahrungsmitteln gehören Getreide wie Roggen, Weizen und Hafer
- Wichtige Nahrungsmittel: Milchprodukte, Kartoffeln, Kohl und Erbsen
Landestypische Gerichte
- Rupjmaize → Nationalgericht, dunkles Brot aus Roggen
- Piragi → Hefeteigtaschen mit Speck und Zwiebeln gefüllt
- Sauerampfersuppe → mit gekochtem Schweinefleisch, Zwiebeln, Kartoffeln, Graupen, hartgekochten Eiern und saurer Sahne
- Akroshka → Milchsuppe mit Zwiebeln, Kräutern, Salatgurke und saurer Sahne
- Alexandertorte → Nachspeise mit Himbeeren oder Preiselbeeren
Getränke
- Das Trinken (oder auch schon alleine das Mitführen einer geöffneten Dose/Flasche Alkohols) auf der Straße, in den Parks oder an anderen öffentlichen Plätzen ist in Riga verboten und wird mit einer Geldstrafe geahndet
- Rigas Black Balsam → ein dunkler Likör, man trinkt ihn mit Kaffee oder Wodka gemischt
- Bauskas Tumsais → dunkles einheimisches Bier
- Gaisais → helles einheimische Bier
Trinkwasser
In diesem Land oder Inselregion sollten Sie laut CDC (Centers for Disease Control and Prevention), einer Unterbehörde des US-Gesundheitsministeriums, kein Wasser aus der Leitung trinken. Bei unklarer Wasserhygiene sollte auf Leitungswasser und Eiswürfel immer verzichtet werden, rät das Auswärtige Amt.
Infrastruktur
- Das Straßennetz ist nicht überall in einem guten Zustand
- Die touristische Infrastruktur ist vor allem in Riga sehr gut
- In Riga gibt es guten öffentlichen Nahverkehr
- Es gibt Flug-, Eisenbahn und Fährverbindungen
- Taxis und Mietwagen stehen zur Verfügung
Allgemeines
- Rechtsverkehr
- Promillegrenze: 0,5 (Fahranfänger unter 2 Jahren: 0,2)
- Es werden Fahrten mit öffentlichen Taxis (beleuchtetes Schild, gelbes Kennzeichen mit TX oder TQ) empfohlen
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
- Zur Begrüßung gibt man sich die Hand
- Blumensträuße werden als Gastgeschenke gerne angenommen
- Zurückhaltende Kleidung ist angebracht
Trinkgelder
Restaurant: | 5-10% |
Hotel: | nach eigenem Ermessen |
Taxi: | nach eigenem Ermessen |
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?
Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
- nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
- schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
- Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
- in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- als Vermittler agieren
- die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
- auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen
Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?
- Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren
Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
- bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
- anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen
Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen
Nützliche Links
Konsulargesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/
Anlaufstelle an deutschen Flughäfen
Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf
Geldüberweisung ins Ausland
Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen
Telefonnummern des Auswärtigen Amtes
In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.
Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung
- Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
- Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
- diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
- ehrenamtlicher Beruf
- können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
- sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
- haben eingeschränkte konsularische Befugnis
- Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden
Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen
- Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
- Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
- Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
- Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
- Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
- Die medizinische Grundversorgung ist gewährleistet und entspricht europäischen Standards
Nicht erlaubte Medikamente: -
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
- Das Trinken von Alkohol auf offener Straße ist verboten, lediglich der Ausschank in Straßencafes ist erlaubt
- Fahren unter Alkoholeinfluss ist verboten
Plastikverbot: -
Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -
Litauen
Kontinent: | Europa |
Hauptstadt: | Vilnius |
National- und Amtssprache: | Litauisch |
Währungscode: | EUR |
Internationale Vorwahl: | +370 |
Polizei: | 112 |
Notarzt: | 112 |
Zeitverschiebung: | UTC +2 OEZ UTC +3 OESZ |
Stecker- und Adapterinformationen | Typ C, Typ J |
Essen
- Häufig verwendete Lebensmittel: Gerste, Kartoffeln, Roggen, Rote Beete, Beeren und Pilze
- Die traditionelle Küche ist einfach, deftig und ziemlich fettig
Landestypische Gerichte
- Cepelinai → Nationalgericht, Kartoffelklöße, die mit Hackfleisch oder Quark gefüllt und mit einer Soße aus gebratenem Speck, Zwiebeln und Sauerrahm serviert werden
- Kepta Duona → längliche Roggenbrotstücke, die mit Knoblauch eingerieben und in Öl frittiert werden
- Sakotis → ein Kuchen, der in Schichten gebacken wird
- Skruzdelynas → ein süßes Gebäck aus mehreren Teilen, die mit Mohn besprenkelt und mit Honig und Nüssen glasiert werden
Getränke
- Midus → ist ein alkoholisches Getränk, welches aus hellem Blütenhonig gebraut wird und in Litauen eine lange Tradition hat
- Balzamas → traditioneller schwarzer Kräuterlikör
- Krupnik → traditioneller Honiglikör
- Internationale Softdrinks
Trinkwasser
In diesem Land oder Inselregion sollten Sie laut CDC (Centers for Disease Control and Prevention), einer Unterbehörde des US-Gesundheitsministeriums, kein Wasser aus der Leitung trinken. Bei unklarer Wasserhygiene sollte auf Leitungswasser und Eiswürfel immer verzichtet werden, rät das Auswärtige Amt.
Infrastruktur
- Das Straßennetz ist gut ausgebaut
- Es gibt Autobusse und Eisenbahnlinien
Allgemeines
- Rechtsverkehr
- Promillegrenze: 0,4 (Fahranfänger und Fahrradfahrer: 0,0)
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
- Zur Begrüßung gibt man sich die Hand
Trinkgelder
Restaurant: | 10% |
Hotel: | 10% |
Taxi: | 10% |
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?
Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
- nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
- schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
- Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
- in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- als Vermittler agieren
- die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
- auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen
Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?
- Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren
Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
- bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
- anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen
Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen
Nützliche Links
Konsulargesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/
Anlaufstelle an deutschen Flughäfen
Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf
Geldüberweisung ins Ausland
Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen
Telefonnummern des Auswärtigen Amtes
In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.
Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung
- Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
- Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
- diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
- ehrenamtlicher Beruf
- können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
- sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
- haben eingeschränkte konsularische Befugnis
- Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden
Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen
- Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
- Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
- Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
- Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
- Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
- Die medizinische Versorgung ist in größeren Städten besser als in ländlichen Gebieten
- Die Notfallversorgung ist überall gesichert
Nicht erlaubte Medikamente: -
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
Plastikverbot: -
Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -
Estland
Kontinent: | Europa |
Hauptstadt: | Talinn |
National- und Amtssprache: | Estnisch |
Währungscode: | EUR |
Internationale Vorwahl: | +372 |
Polizei: | 112 |
Notarzt: | 112 |
Zeitverschiebung: | UTC +2 OEZ UTC +3 OESZ |
Stecker- und Adapterinformationen | Typ C, Typ F |
Essen
- Die Küche Estlands ist stark von der skandinavischen, russischen und deutschen Küche beeinflusst
- Häufig verwendete Lebensmittel: Sauerkraut, Kartoffeln, Milchprodukte, Fisch, Waldfrüchte und Pilze
Landestypische Gerichte
- Verivorst → Nationalgericht, Blutwurst serviert mit Sauerkraut
- Taidetud Basikarind → gefüllter Kalbsbraten
- Sult → Kalbs- und Schweinefleisch in Aspik
- Rossolye → eingelegter Hering mit Kartoffeln und Zwiebeln
- Kilud → Nationalfisch, gewürzter Strömling
- Seljanka → Suppe aus Fleisch und Wurst mit sauren Gurken, Zwiebeln, saurer Sahne und anderem Gemüse
Getränke
- Kaffee
- Saku → beliebteste Biersorte, gibt es in hell und dunkel
- Viru Valge → estländischer Vodka
- Kali → limonadenähnliches Getränk
- Vana Tallin → estländischer Likör
- Verschiedene Milchgetränke wie Kefir und Buttermilch
- Internationale Softdrinks
Trinkwasser
In diesem Land oder Inselregion sollten Sie laut CDC (Centers for Disease Control and Prevention), einer Unterbehörde des US-Gesundheitsministeriums, kein Wasser aus der Leitung trinken. Bei unklarer Wasserhygiene sollte auf Leitungswasser und Eiswürfel immer verzichtet werden, rät das Auswärtige Amt.
Infrastruktur
- Die touristische Infrastruktur ist sehr gut ausgebaut
- In Talinn gibt es öffentlichen Nahverkehr
- Taxis sind vorhanden und preiswert
- Es gibt sowohl Flug-, Eisenbahn als auch Fährverbindungen
Allgemeines
- Rechtsverkehr
- Promillegrenze: 0,0
- Es besteht auch tagsüber eine Lichtpflicht für alle PKWs und Straßenfahrzeuge
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
- Zur Begrüßung gibt man sich die Hand
- Touristen sollten die Kultur und Geschichte des Landes respektieren
Trinkgelder
Restaurant: | unüblich, kann nach eigenem Ermessen gegeben werden |
Hotel: | unüblich, kann nach eigenem Ermessen gegeben werden |
Taxi: | unüblich, kann nach eigenem Ermessen gegeben werden |
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?
Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
- nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
- schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
- Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
- in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- als Vermittler agieren
- die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
- auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen
Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?
- Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren
Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
- bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
- anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen
Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen
Nützliche Links
Konsulargesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/
Anlaufstelle an deutschen Flughäfen
Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf
Geldüberweisung ins Ausland
Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen
Telefonnummern des Auswärtigen Amtes
In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.
Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung
- Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
- Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
- diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
- ehrenamtlicher Beruf
- können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
- sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
- haben eingeschränkte konsularische Befugnis
- Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden
Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen
- Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
- Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
- Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
- Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
- Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
- Die medizinische Grundversorgung ist gewährleistet
Nicht erlaubte Medikamente: -
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
Plastikverbot: -
Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -
PDF-Downloads
Länder-Information» Für diese Reise stehen im Moment keine Termine zur Verfügung.
Ausführliche Einreisebestimmungen:
Ausführliche Einreisebestimmungen finden Sie .
Hinweis zu den Ausflügen:
Alle Ausflüge und Führungen finden in deutscher Sprache statt, soweit nichts anderes angegeben ist. Bitte beachten Sie, dass sich die angegebene Reihenfolge der Ausflüge ändern kann.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige (Reisedokumente / Visum / Impfung):
Deutsche Staatsangehörige benötigen für diese Reise gültige Ausweisdokumente. Die Reise kann sonst nicht angetreten werden!
Je nach Reiseland kann es sein, dass ein Visum erforderlich ist. In einigen Ländern sind ggf. auch Impfvorschriften zu beachten. Ausführliche Einreisebestimmungen finden Sie online bei der jeweiligen Reise unter der Rubrik „Länder“. Außerdem erhalten Sie diese Infos auch in Ihren zugesandten Reise-Vertragsunterlagen.
Wir empfehlen Ihnen dringend, sich schon vor der Buchung einer Reise über Ihre Einreisebestimmungen zu informieren. Bitte erkundigen Sie sich dabei auch über mögliche Bearbeitungszeiten für ggf. benötigte Visa, um eine rechtzeitige Bearbeitung vor Abreise zu gewährleisten sowie über notwendige Impfungen.
Bitte beachten Sie, dass seit dem 26. Juni 2012 jedes Kind, welches ins Ausland reist, unabhängig vom Alter ein eigenes Reisedokument benötigt. Eintragungen im Reisepass der Eltern werden nicht mehr anerkannt. Bitte beantragen Sie das notwendige Reisedokument bei den zuständigen Behörden.
Einreisebestimmungen für nicht-deutsche Staatsangehörige (Reisedokumente / Visum / Impfung):
Falls Personen ohne deutsche bzw. mit nicht ausschließlich deutscher Staatsbürgerschaft mitreisen, beachten Sie bitte, dass in diesem Fall andere bzw. gesonderte Einreisebestimmungen für Ihr gewähltes Reiseland gelten können. Hierüber geben die jeweiligen Auslandsvertretungen bzw. zuständigen Konsulate entsprechend Auskunft. Wir empfehlen Ihnen dringend, sich schon vor der Buchung einer Reise über Ihre Einreisebestimmungen zu informieren. Bitte erkundigen Sie sich dabei auch über mögliche Bearbeitungszeiten für ggf. benötigte Visa, um eine rechtzeitige Bearbeitung vor Abreise zu gewährleisten.
Sollten Sie in diesem Zusammenhang Fragen haben, helfen wir Ihnen gerne weiter. Bitte kontaktieren Sie uns unter unserer kostenfreien Service-Hotline 0800 250 00 00 (Mo-Fr 9-19 Uhr).
Absagefrist durch den Reiseveranstalter sz-Reisen & Service GmbH:
Falls die Mindesteilnehmerzahl für Ihren Reisetermin nicht erreicht werden sollte, behält sich sz-Reisen vor, bis spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt (bei Tagesfahrten bis zu 2 Wochen) die Reise abzusagen bzw. vom Reisevertrag zurückzutreten. Weitere Informationen hierzu finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen SZ-Reisen & Service GmbH unter §7.
sz-Reisen und momento by sz-Reisen sind Marken der sz-Reisen & Service GmbH
Hinweis für Menschen mit eingeschränkter Mobilität:
Unsere Reisen sind nicht geeignet für Gäste mit eingeschränkter Mobilität. sz-Reisen sind meistens Reisen in Bewegung: Um alle Besichtigungen, Rundgänge und Ausflüge in vollem Umfang miterleben zu können, sollten Sie „gut zu Fuß“ sein. Auch so manch ein Hotel ist noch nicht auf Rollatoren oder weitergehende Mobilitätsbeschränkungen eingestellt. Daher sind unsere Reisen für schwer gehbehinderte Gäste sowie für Gäste im Rollstuhl oder mit starker Sehbehinderung nicht geeignet (auch Gehörlosigkeit oder allg. Reisebehinderung).
Im Zweifel können wir vorab für Sie prüfen, ob eine Teilnahme möglich ist. Bitte fragen Sie uns vor der Buchung, ob diese Reise für Sie geeignet ist. Wir beraten Sie gern unter unserer kostenlosen Service-Hotline 0800 250 00 00 (Mo-Fr 9-19 Uhr).
Zahlung & Reiserücktritt bei SZ-Reisen:
Ausführliche Informationen zu Zahlung und zum Reiserücktritt finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen SZ-Reisen & Service GmbH unter § 2. + 5. + 7. + 8.
Hinweis Luftverkehrssteuer:
Die Bundesregierung hat zum 01.05.20 unerwartet eine Erhöhung der Luftverkehrssteuer beschlossen. Diese Erhöhung erfolgte sehr kurzfristig und war für uns als Reiseveranstalter bei der Planung Ihrer Reise nicht vorhersehbar. Dadurch erheben wir seit dem 10.05.2024 bei allen Neubuchungen von Flugreisen mit Abreise 2024 zusätzlich einen Betrag von:
3,- EUR p.P. / Reise innerhalb Europas,
15,- EUR p.P. / Reise außerhalb Europas.
Hinweis bei Hotelaufenthalt:
Bei der Hotelkategorie handelt es sich um eine Veranstalterbewertung, die auch von den örtlichen Kategorie abweichen kann.
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